Migration

Buschmann plädiert für Bekenntnis zu Israel bei Einbürgerungen

Bundesjustizminister Marco Buschmann Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler

Bundesjustizminister Marco Buschmann hält die in Sachsen-Anhalt eingeführte Verpflichtung, sich vor einer Einbürgerung zum Existenzrecht Israels zu bekennen, für sinnvoll und nachvollziehbar. »Ich denke, man kann durchaus argumentieren, dass das Existenzrecht Israels sozusagen auch Ausfluss der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist«, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Er fügte hinzu: »Es gibt eben zwischen Deutschland und Israel eine ganz besondere Verbindung - der Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und den Holocaust.«

Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), hatte die Einbürgerungsbehörden des Bundeslandes im November per Erlass angewiesen, von Menschen, die deutsche Staatsbürger werden wollen, ein entsprechendes Bekenntnis zu verlangen. Dafür wurde folgende Formulierung empfohlen: »Ich erkenne ausdrücklich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das
Existenzrecht Israels an und verurteile jegliche antisemitischen Bestrebungen. Ich verfolge weder Bestrebungen, die gegen das Existenzrecht des Staates Israel gerichtet sind, noch habe ich solche Bestrebungen verfolgt.« Wer dieses Bekenntnis nicht abgeben wolle, könne nicht eingebürgert werden, heißt es in dem Erlass.

Gesetzentwurf der Ampel

Der Bundesjustizminister verwies in diesem Zusammenhang auch auf die im geplanten neuen Staatsangehörigkeitsrecht der Ampel-Koalition vorgesehene Regelung, wonach eine Verurteilung wegen einer rassistisch oder antisemitisch motivierten Straftat einer Einbürgerung grundsätzlich entgegenstehen soll. Er sagte: »Auch bei problematischen Äußerungen unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit kann eine Einbürgerung ausgeschlossen sein.«

Denn Voraussetzung für eine Einbürgerung sei, dass sich der Einbürgerungsbewerber zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Hier hätten Verwaltungsgerichte entschieden, dass ein »bloßes Lippenbekenntnis« nicht ausreichend sei. »Wenn jemand beispielsweise in sozialen Netzwerken gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung hetzt, halte ich es für richtig, dass ihm die Einbürgerung verweigert wird«, sagte Buschmann. Das habe dann auch einen generalpräventiven Effekt, »also dass sich die Leute zweimal überlegen, was sie so von sich geben«.

Umstrittener Slogan

Keine Zweifel hat Buschmann daran, dass der Slogan »From the river to the sea, Palestine will be free« generell verboten sein sollte. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, hatte im November auf Nachfrage von Journalisten erklärt: »Wenn diese Parole eben als Kennzeichen der Hamas verwendet wird, dann ist sie verboten, und zwar durch das Betätigungsverbot, das das BMI gegenüber der Hamas für Deutschland verhängt hat.« Dann sei dies auch strafrechtlich verfolgbar und erlaube ein Einschreiten der Polizei bei Demonstrationen.

»Es gab da anfangs eine Diskussion darüber, ob der Slogan nur in einem bestimmten Kontext verboten sein sollte«, sagte Buschmann. Er sei aber der Auffassung, dass dieser Satz »ein ausdrückliches Bekenntnis« der islamistischen Hamas und des von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ebenfalls verbotenen propalästinensischen Netzwerks Samidoun und daher verboten sei.

Berlin

Israel-Flagge vor Rotem Rathaus eingeholt

Nach mehr als zwei Jahren wurde die Fahne am Dienstag vom Mast geholt. Die Hintergründe

 02.12.2025

Berlin

Steinmeier erinnert an Stiftungsgründung für NS-Zwangsarbeiter

Im Jahr 2000 gründeten die deutsche Wirtschaft und der Bund nach langem Vorlauf die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft. Millionen NS-Opfer erhielten zumindest einen symbolischen Betrag

 02.12.2025

Rechtsextremismus

Fragezeichen nach skurriler Rede bei AfD-Jugendkongress 

Wer steckt hinter dem mysteriösen Auftritt des Mannes, der mit einer Rede im Hitler-Stil den Gründungskongress der AfD-Jugend aufmischte? Ihm droht der Parteiausschluss

von Jörg Ratzsch  01.12.2025

Meinung

Gratulation!

Warum die Ehrung der ARD-Israelkorrespondentin Sophie von der Tann mit dem renommierten Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis nicht nur grundfalsch, sondern auch aberwitzig ist

von Lorenz Beckhardt  01.12.2025 Aktualisiert

Kommentar

Schiedsgerichte sind nur ein erster Schritt

Am 1. Dezember startet die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubkunst. Doch es braucht eine gesetzliche Regelung auch für Werke in Privatbesitz, meint unser Gastautor

von Rüdiger Mahlo  01.12.2025

Das Ausmalbuch "From the river to the sea" in einer Buchhandlung in Zürich.

München

Hugendubel streicht antisemitisches Kinderbuch aus Sortiment

»Sofort nach Kenntnisnahme über dessen Existenz« sei das Malbuch entfernt worden, heißt es aus dem Unternehmen

 01.12.2025

Berlin

Karoline Preisler bei Marsch gegen Antisemitismus

»Es ist ganz besonderer Marsch, weil Männer Frauen und Kinder, Menschen aus ganz Deutschland und darüber hinaus zusammengekommen sind«, sagt die Juristin und Politikerin

 01.12.2025

Potsdam

Anne Frank mit Kufiya: Jüdische Gemeinde fordert Ausstellungs-Stopp

Eine Ausstellung im Museum Fluxus+ will Ähnlichkeiten zwischen Palästinensern und Israelis aufzeigen. Doch die Darstellung zieht Kritik aus der Jüdischen Gemeinde und von Brandenburgs Antisemitismusbeauftragten auf sich

 01.12.2025

Interview

»Nach dem Waffenembargo gibt es einiges zu kitten«

CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter über den Antrittsbesuch des Bundeskanzlers in Israel, Siedlergewalt im Westjordanland und die Kooperation mit dem Mossad

von Joshua Schultheis  01.12.2025