Völkermord-Klage

Bundesregierung stellt sich an Seite Israels 

Bundeskanzler Olaf Scholz Foto: IMAGO/Metodi Popow

Die Bundesregierung hat sich in dem Völkermord-Verfahren zum Gaza-Krieg nochmals klar an die Seite Israels gestellt. »Wir wissen, dass verschiedene Länder die Operation Israels im Gazastreifen unterschiedlich bewerten. Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück«, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin. »Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage.«

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Hebestreit sagte, die Bundesregierung beabsichtige auch vor Gericht entsprechend Stellung zu beziehen, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt. »Die Bundesregierung intendiert, in der Hauptverhandlung als Drittpartei zu intervenieren«, erklärte er. 

Der Regierungssprecher begründete das unter anderem mit der deutschen Geschichte und der besonderen Verantwortung Deutschlands für Israel. Angesichts des von den Nazis verübten Menschheitsverbrechens des Holocaust sehe sich die Bundesregierung der Konvention gegen Völkermord besonders verbunden.

»Diese Konvention ist ein zentrales Instrument des Völkerrechts, um das «nie wieder» umzusetzen. Einer politischen Instrumentalisierung treten wir entschieden entgegen«, betonte der Regierungssprecher. 

Hebestreit verwies auch darauf, dass am 7. Oktober 2023 Terroristen der Hamas »unschuldige Menschen in Israel brutal überfallen, gequält, getötet und entführt« hätten. »Das Ziel der Hamas ist es, Israel auszulöschen. Israel verteidigt sich seitdem gegen den menschenverachtenden Angriff der Hamas.«

Israel muss sich seit Donnerstag erstmals wegen des Vorwurfs des Völkermords vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag verantworten. Südafrika hatte Israel Ende 2023 verklagt, weil es in der militärischen Gewalt gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen einen Verstoß gegen die UN-Völkermordkonvention sieht. Israel weist den Vorwurf entschieden zurück. 

Johann Wadephul

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