Das Gesetz zur Legalisierung von Beschneidung hat das Bundeskabinett passiert. Die Regierung nahm am heutigen Mittwoch den Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) an. Der Entwurf sieht vor, dass Beschneidungen von Knaben, wie sie im Judentum am achten Tag nach der Geburt vorgesehen sind, prinzipiell legal sind.
Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer Regelung, die die unterschiedlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich bringe. »Der ausgewogene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums eröffnet die große Chance, die durch das Urteil des Landgerichts Kölns entstandene rechtliche Verunsicherung zu beseitigen. Die Regelung ist das Ergebnis intensiver Arbeit und Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure, die in Expertengesprächen wie in der Ressortbefassung ihr Wissen und ihre Erfahrung eingebracht haben.«
Auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) betonte die Rechtssicherheit, die das Gesetz schaffe: »Der Gesetzentwurf signalisiert: Deutschland ist und bleibt ein weltoffenes und tolerantes Land. Wir wollen ein lebendiges jüdisches und muslimisches Leben als Teil unserer Gesellschaft.«
elternrecht Die Regelung wird den Elternrechten im Bürgerlichen Gesetzbuch zugeordnet und nicht, wie mitunter gefordert, dem Strafrecht. Eltern haben das Recht, eine Beschneidung ihres Jungen zu verlangen, wenn nicht ausdrücklich, etwa aus gesundheitlichen Gründen, das Kindeswohl gefährdet ist. Bis zum Alter von sechs Monaten dürfen auch Nichtärzte den Eingriff durchführen, wenn sie dafür ausgebildet sind und es »nach den Regeln der ärztlichen Kunst« geschieht. Diese Regelung legalisiert die Praxis von Mohalim.
Das neue Gesetz, das demnächst vom Bundestag beschlossen werden soll, wurde von Dieter Graumann, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, als »ausgesprochen lebensklug, ausgewogen und fair« gewürdigt. Gleichwohl habe auch der Zentralrat Zugeständnisse machen müssen. Entscheidend, so Graumann, sei jedoch das Signal: »Jüdisches und muslimisches Leben bleiben weiter hier willkommen.« Auch der Zentralrat der Muslime lobte das Gesetz, es sorge für die »Aufrechterhaltung der Religionsfreiheit«. (ja)