Berlin

Bundesrat will härtere Strafen für judenfeindliche Straftaten

Gebäude des Bundesrats in der Leipziger Straße Foto: imago/Rolf Zöllner

Der Bundesrat hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen, judenfeindliche Straftaten härter zu ahnden. Die Länderkammer beschloss am Freitag, eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches in den Bundestag einzubringen. Zuvor hatte bereits Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine solche Änderung angekündigt.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, begrüßte den Schritt des Bundesrates. Eine Gesetzesänderung müsste zunächst vom Bundestag beschlossen werden und anschließend noch durch die Länderkammer.

Sowohl die Länder als auch Lambrecht wollen, dass künftig antisemitische Motive als eigenes Kriterium strafverschärfend berücksichtigt werden. Bisher werden sie unter dem Oberbegriff »menschenverachtend« bei der Strafzumessung bewertet. Rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele werden hingegen ausdrücklich im Gesetz genannt.

umsetzung Klein betonte: »Die damit angestoßene Verschärfung des Strafrechts, um judenfeindliche Straftaten besser sanktionieren zu können, ist ein richtiger und guter Schritt, nicht nur für Jüdinnen und Juden in Deutschland, sondern für unsere gesamte Gesellschaft.« Dass auch der Bundesrat das Anliegen unterstütze, sei eine wichtige Voraussetzung für eine zügige Umsetzung der Novellierung.

Es geht darum, im Strafgesetzbuch den Paragrafen 46 um antisemitische Motivationen zu erweitern. »Antisemitische Motive sollten bei allen Straftaten strafverschärfend wirken können. Ich sehe darin ein wichtiges Signal an die jüdische Gemeinschaft in Deutschland und zugleich eine Handlungsleitung für Richter und Staatsanwälte«, sagte Klein.

Für eine Änderung der Gesetzeslage spricht sich auch der Zentralrat der Juden aus.

zentralrat Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sagte zu der geplanten Ergänzung des Paragrafen 46 des Strafgesetzbuches um das Merkmal »Antisemitismus« bei der Strafzumessung: »Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer konsequenten Ahndung judenfeindlicher Straftaten.«

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Antisemitische Beweggründe müssten bei der Strafzumessung gesondert und erschwerend berücksichtigt werden. »Die Bundesregierung kommt mit der geplanten Gesetzesergänzung ihrem Bekenntnis nach, Antisemitismus entschlossen zu bekämpfen und jüdisches Leben zu schützen«, erklärte Schuster.

Der vom Bundesrat verabschiedete Beschluss geht auf eine Initiative Bayerns zurück. Landesjustizminister Georg Eisenreich (CSU) reagierte erfreut auf den Schritt: »Damit wollen wir auch eine klare Wertentscheidung des Gesetzgebers dokumentieren«, erklärte er.  ja/dpa/kna

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