Karlsruhe

BGH prüft Freispruch für Holocaustleugnerin

Foto: picture alliance / Rupert Oberhäuser

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob die Leugnung des Holocausts auch in einem Dokument an eine Behörde als Volksverhetzung zu bestrafen ist. Dabei geht es vor allem um die Frage, wann von einer Verbreitung die Rede sein kann.

Die Bundesanwaltschaft argumentierte, dass auch bei einem Fax an ein Finanzamt wie im vorliegenden Fall mit einer Kettenverbreitung zu rechnen sei. Der Absender könne den Personenkreis nicht kontrollieren, an den das Schreiben weitergereicht wird.

Dem entgegnete der Anwalt der einschlägig vorbestraften Angeklagten Sylvia Stolz aus dem oberbayerischen Ebersberg, dass selbst bei der Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden immer nur jene Menschen damit zu tun hätten, die sich damit dienstlich befassten. Das sei ein eng begrenzter Personenkreis.

»Interessante Rechtsfrage«

Der BGH will seine Entscheidung dazu am 25. September verkünden. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer sprach von einer interessanten Rechtsfrage. Er diskutierte auch andere Versionen durch: Was sei etwa, wenn man ein Schreiben mit verwerflichem Inhalt an eine Privatperson schicke?

Die Angeklagte Stolz war nicht zum BGH gekommen. Sie hatte schon zweimal wegen Volksverhetzung im Gefängnis gesessen. 2021 schickte sie ein 339 Seiten langes Schreiben an das Finanzamt München, in dem sie den Holocaust leugnet.

Inhaltlich hat das Landgericht München II das so bestätigt - Stolz aber vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, weil das Dokument als Einspruch zu einem Steuervorgang gemeint und behandelt worden sei. Die Verfasserin habe es weder darauf abgesehen noch es billigend in Kauf genommen, dass es an einen größeren Personenkreis weitergegeben wird.

Ferner habe man die »hohe Datensensibilität der Finanzbehörden und die Verschwiegenheitspflicht« berücksichtigt. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. dpa

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