Gelsenkirchen

Bewährungsstrafe für 20-Jährigen wegen Volksverhetzung

Vor der Synagoge in Gelsenkirchen brüllte ein Mob im Mai antisemitische Parolen. Foto: imago images/RHR-Foto

Ein halbes Jahr nach dem Aufmarsch israelfeindlicher Demonstranten vor der Synagoge in Gelsenkirchen, bei der von mehreren Teilnehmern antisemitische Parolen gebrüllt wurden, hat das Amtsgericht der Stadt erneut einen Mann wegen Volksverhetzung verurteilt.

Der 20-Jährige mit libanesischen Wurzeln wurde zur einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt und muss zudem 3000 Euro an die jüdische Gemeinde in Gelsenkirchen zahlen, in sechs Raten von je 500 Euro. Das berichtete die »Westdeutsche Zeitung«.

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Bei der Demonstration waren am 12. Mai etwa 180 Menschen vor das jüdische Gotteshaus gezogen. Anlass war der Konflikt in Gaza. Anfang Oktober wurde bereits in einem separaten Verfahren ein 30-jähriger Mann vom Amtsgericht Gelsenkirchen wegen Volksverhetzung, Körperverletzung, Widerstands gegen Vollzugsbeamte, Betrugs und anderer Delikte verurteilt. Der Direktor des Amtsgerichts, Mathias Kirsten, erklärte damals, die Hassparolen vor der Synagoge hätten die jüdische Gemeinde »verängstigt«.

Unterdessen kam es diese Woche zu einem Aufmarsch der anderen Art. Anhänger des Fußball-Zweitligisten Schalke 04 zogen vor die Synagoge in Gelsenkirchen, um der Novemberpogrome von 1938 und der ermordeten Juden in der Stadt zu gedenken. Die Demokratische Initiative Gelsenkirchen hatte dazu aufgerufen. mth

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