Studie

»Besondere Verantwortung«

Generalbundesanwalt Peter Frank Foto: imago images/Jürgen Heinrich

Generalbundesanwalt Peter Frank hat davor gewarnt, die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur hohen NS-Belastung seiner Behörde in der Nachkriegszeit als Bestätigung der eigenen vermeintlichen moralischen Überlegenheit zu verstehen. Sie seien eine Mahnung an alle bei der Bundesanwaltschaft, wachsam zu bleiben, sagte Frank am Donnerstag bei der Vorstellung der Studie in Karlsruhe. Nur so könne man von Aufklärung und Erinnerung profitieren.

In Franks Auftrag haben die Wissenschaftler Friedrich Kießling und Christoph Safferling in fünfjähriger Arbeit die personelle Besetzung und Arbeit der Bundesanwaltschaft zwischen 1950 und 1974 untersucht. Sie bekamen dafür Einblick in eigentlich vertrauliche Akten. Ihre Studie war bereits am Mittwoch als Sachbuch erschienen.

anfangsjahre Die Forschungen zeigen, dass die – zunächst sehr kleine – Behörde in ihren Anfangsjahren zu einem sehr hohen Anteil mit ehemaligen NSDAP-Mitgliedern und Juristen aus dem NS-Justizapparat besetzt war. Im Jahr 1966 beispielsweise gab es elf Bundesanwälte, von denen zehn früher in der Partei gewesen waren. 1974 waren es noch sechs von 15. Safferling sagte, es sei erschreckend zu sehen, wie diese Kontinuität funktioniert habe. Vieles sei über die alten Netzwerke gelaufen.

Kießling sprach von einer erheblichen formalen Belastung, die auch im Vergleich zu anderen Behörden sehr hoch gewesen sei. Andererseits habe es beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Bundesnachrichtendienst (BND) auch ehemalige SS-Mitglieder gegeben, die an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen seien. Solche Fälle habe man nicht gefunden, es gehe vor allem um NSDAP-Mitgliedschaften.

staatsschutz Die geschäftsführende Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) teilte mit, als Organ des Staatsschutzes trage die Bundesanwaltschaft »besondere Verantwortung für die Sicherung unseres demokratischen Rechtsstaats«. »Dieser Verantwortung kann man auf Dauer nur gerecht werden, wenn man die eigene Vergangenheit kennt, wenn man sie reflektiert und sich mit ihr kritisch und offen auseinandersetzt.«

Staatssekretärin Margaretha Sudhof, die Lambrecht kurzfristig bei der Präsentation des Berichts vertrat, sagte, der Nationalsozialismus führe wie keine andere Epoche der Rechtsgeschichte »vor Augen, wie manipulierbar, wie ideologieanfällig Recht ist«. »Wissen um diese Umstände, ein Bewusstsein für die ideologische Anfälligkeit des Rechts immunisiert – hoffentlich – gegen Barbarei.« dpa

Ina Czyborra

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