Kundgebung

Auschwitz-Komitee begrüßt Verbot von Corona-Protesten

Corona-Protest-Kundgebung auf dem Cannstatter Wasen Foto: imago

Die Berliner Versammlungsbehörde hat die geplante Großdemonstration von Corona-Skeptikern und -leugnern am Samstag und weitere Demonstrationen am Freitag und Sonntag verboten.

Die Verbote werden maßgeblich damit begründet, dass es bei dem zu erwartenden Teilnehmerkreis zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen werde, teilte die Berliner Innenverwaltung am Mittwoch mit.

Erwartet wurden Corona-Leugner, Impfgegner, Verschwörungsideologen, Esoteriker, rechte Esoteriker, Reichsbürger und Rechtsextremisten.

Die Versammlungen vom 1. August hätten gezeigt, dass die Teilnehmer sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinweggesetzt haben.

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Anmelder der Demonstrationen unter dem Motto »Berlin invites Europa - Fest für Freiheit und Frieden« ist erneut unter anderem die Initiative »Querdenken 711« des Stuttgarter Unternehmers Michael Ballweg. Erwartet wurden wieder Zehntausende Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet, darunter Corona-Leugner, Impfgegner, Verschwörungsideologen, Esoteriker, rechte Esoteriker, Reichsbürger und Rechtsextremisten.

REGELN Das Verbot sei keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz, erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD). Die Anmelder der Versammlungen von Anfang August hätten ganz bewusst die Regeln gebrochen, die sie vorher in Gesprächen mit der Polizei akzeptiert hatten. Ein solches Verhalten sei nicht akzeptabel. »Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen«, erklärte Geisel.

»Wir sind noch mitten in der Pandemie mit steigenden Infektionszahlen«, sagte Innensenator. »Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen.«

An der Demonstration Anfang August hatten sich laut Polizei bis zu 20.000 Teilnehmer beteiligt.

Der Innensenator kündigte ein konsequentes Vorgehen der Polizei an, sollten sich dennoch große Menschenansammlungen bilden. Auch würden die im Vorfeld angekündigten Zeltlager in Berlin nicht geduldet.

PROTEST Demo-Anmelder Michael Ballweg erklärte am Mittwoch in den sozialen Netzwerken, er sei »schockiert«. Der Leipziger Anwalt Ralf Ludwig erklärte per Videobotschaft, die Initiative werde gegen die Verbote klagen. Sollten die Verbote nicht bereits auf Ebene des Verwaltungsgerichts oder Oberverwaltungsgerichts aufgehoben werden, werde man das Bundesverfassungsgericht anrufen: »Wir gehen davon aus, dass die Versammlung am 29. August stattfindet.« AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen forderte den Rücktritt Geisels.

Begrüßt wurde das Verbot dagegen vom Internationalen Auschwitz-Komitee. Dieses Verbot sollte ein wichtiges Signal sein, dass der Staat diesen Gruppen in Zukunft wehrhafter entgegentritt, erklärte der Exekutiv Vizepräsident des Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner.

An der Demonstration Anfang August hatten sich laut Polizei bis zu 20.000 Teilnehmer beteiligt. Die Veranstalter sprachen von 1,3 Millionen Menschen. epd

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