Nach dem Berliner Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) das Verbot einer für Freitagnachmittag geplanten pro-palästinensischen Demonstration in der Hauptstadt bestätigt. Damit wiesen die Richter des OVG die Beschwerde des Veranstalters gegen eine zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom selben Tag zurück. Wegen der Eilbedürftigkeit erging die Entscheidung des OVG zunächst ohne schriftliche Erklärung.
Zur Verbotsbegründung hatte das Verwaltungsgericht mitgeteilt, in der Vergangenheit seien bei ähnlichen Versammlungen des Veranstalters Flaschen, Steine und Pyrotechnik auf Polizistinnen und Polizisten geworfen worden. Zudem sei es wiederholt zu Äußerungen mit strafbarem Inhalt gekommen.
Die Berliner Polizei hatte eine für Freitag angemeldete pro-palästinensische Demonstration verboten. Das Verbot erfolge nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse sowie der Abwägung sämtlicher Interessen, erklärte die Polizei.
Das Verbot der Demonstration unter dem Titel »Protestdemonstration gegen die israelische Aggression in Jerusalem« sowie von Ersatzveranstaltungen gelte bis einschließlich Sonntag, den 1. Mai.
GEFAHR Die Polizei begründete das Verbot mit den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit sowie weitergehenden Erkenntnissen. Demnach gehe die Versammlungsbehörde von einer unmittelbaren Gefahr aus, dass es zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen sowie Gewaltverherrlichung und Gewalttätigkeiten kommen könnte.
Steffen Dopichay, stellvertretender Leiter der Polizeidirektion 5 und dort zuständig für die verbotene Demonstration, sagte am Freitag bei einem Pressegespräch, die Berliner Polizei sei auf alle Eventualitäten vorbereitet. Unabhängig davon, ob das Verbot Bestand habe oder nicht, werde man mit 600 bis 700 Einsatzkräften am Ort des geplanten Protestzugs im Einsatz sein.
Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) begrüßte das Verbot: »Wir haben letztes Wochenende bei den Demonstrationen Straftaten, antisemitische Ausrufe und Parolen übelster Art erleben müssen. Das ist völlig inakzeptabel.«
»Es wird Zeit, endlich gegen Hass und Hetze dieser Gruppierungen vorzugehen«
DIG Berlin/Brandenburg
Auch die Deutsch-Israelische Gesellschaft Berlin und Brandenburg begrüßte die Entscheidung. Dies sei ein Schritt in die Richtung, die die Vereinigung in einem Offenen Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser gefordert habe. »Wir sind über die immer aggressiver und selbstbewusster in der Öffentlichkeit auftretenden Israel- und Judenhasser und Feinde der westlichen Werte besorgt«, hieß es in dem Brief, und weiter: »Es wird Zeit, endlich gegen Hass und Hetze dieser Gruppierungen vorzugehen – ob auf der Straße, in Moscheen, in Kulturvereinen oder im Internet.«
Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz Komitee erklärte, der Hass gegen jüdische Menschen bei derartigen pro-palästinensischen Auftritten in Berlin sei für Überlebende besonders »niederschmetternd und unerträglich«.
Am vergangenen Wochenende hatten mehrere Hundert Menschen gegen Israel demonstriert. Aus dem Demonstrationszug heraus waren wiederholt antisemitische Parolen gerufen und Medienvertreter attackiert worden.
Frankfurt In Frankfurt am Main fand am Samstagnachmittag unter dem Motto »Gemeinsam sind wir stärker« unter Auflagen eine pro-palästinensische Demonstration statt. Sie verlief nach Polizeiangaben ohne besondere Vorfälle. An dem Marsch durch das Zentrum hätten sich lediglich 65 Menschen beteiligt, teilte ein Sprecher des Polizeipräsidiums dem Evangelischen Pressedienst mit. Die Veranstalter von der Initiative «Free Palestine FFM» hatten ursprünglich mit 200 bis 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet.
Zuvor hatten die Jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main und der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker ein Verbot der Kundgebung gefordert.
Die Jüdische Gemeinde in der Mainmetropole erklärte dazu: »Wer das antisemitische Chiffre ›Vom Fluss bis zum Meer‹ (›From the river to the sea‹) verwendet, ruft ganz eindeutig und unverfroren zur Vernichtung des Staates Israels auf. Die geplante pro-palästinensische Demonstration ist daher ein Beispiel für angekündigten Antisemitismus in unserer Stadt.«
Die Verantwortlichen der Behörden und der Stadtpolitik dürften keinen Antisemitismus in Frankfurt zulassen und müssten die Demonstration daher verbieten, hieß es in der Mitteilung des Gemeindevorstands. »Weder darf Antisemitismus von der Meinungsfreiheit noch antisemitische Kundgebungen vom Versammlungsrecht gedeckt werden.« ja/epd