Justiz

Anklage fordert Höchststrafe im Prozess um Terroranschlag von Halle

Blick in den Saal C24 im Landgericht Magdeburg Foto: picture alliance/dpa

Der Attentäter von Halle soll nach dem Willen der Anklage für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Die Bundesanwaltschaft forderte am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Rechtsextremisten, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung.

Unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes, Volksverhetzung und versuchter räuberischer Erpressung solle er verurteilt werden. Bundesanwalt Kai Lohse bezeichnete die Tat in seinem Schlussvortrag als »Alptraum« und sprach von einem der »widerwärtigsten antisemitischen Akte seit dem Zweiten Weltkrieg«.

Nach mehr als 20 Tagen der Beweisaufnahme halten die Bundesanwälte ihr Plädoyer im Prozess zum Terroranschlag von Halle.

Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hatte in dem Prozess gestanden, dass er am 9. Oktober 2019 versucht hatte, die 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Als er an der massiven Tür scheiterte, erschoss der Täter eine Passantin, später einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen. B. begründete die Taten mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien.

Seit Juli läuft der Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg, die Verhandlung findet aus Platzgründen in Magdeburg statt. Am Mittwochmorgen hatte die vorsitzende Richterin Ursula Mertens die Beweisaufnahme am 21. Prozesstag des Hauptverfahrens geschlossen.

Bundesanwalt Lohse sagte in seinem Schlussvortrag, mit der Tat habe der Angeklagte nicht nur Gäste der Synagoge in Halle angegriffen, sondern das jüdische Leben in Deutschland insgesamt. »Damit zielte der Täter auf uns alle, denn das jüdische Leben ist ein unverzichtbarer Teil unseres Landes«, so der Ankläger. Mit dem Anschlag habe der 28-Jährige »seine von Misserfolgen und Versagen geprägte Existenz« überhöhen und ihr eine besondere Bedeutung verleihen wollen.

»Der Angeklagte hat hier keine Bühne erhalten, menschenverachtende Ideologien zu verbreiten.«

Der Anklagevertreter äußerte zugleich großen Respekt für die Opfer des Anschlags. Viele von ihnen, darunter Überlebende aus der Synagoge und dem Döner-Imbiss sowie verletzte Polizisten und Passanten, hatten im Prozess ausgesagt. »Im Verlauf der Hauptverhandlung wurde immer wieder und in vielen berührenden Momenten offenbar, welches Leid der Täter seinen Opfern angefügt hat«, sagt der Bundesanwalt über die Aussagen der Überlebenden und Hinterbliebenen. »Das Erlebte hat bleibende Spuren hinterlassen.« Umso bemerkenswerter sei, wie couragiert die Überlebenden dem Angeklagten entgegengetreten seien.

In dem Prozess sei es dem Gericht gelungen, den Opfern genug Raum zu geben, ohne die Rechte des Angeklagten zu beschneiden oder das juristische Ziel des Verfahrens, die Feststellung der Schuld, aus den Augen zu verlieren. »Der Angeklagte hat hier keine Bühne erhalten, menschenverachtende Ideologien zu verbreiten«, sagte Lohse. »Gleichwohl wurden seine Rechte gewahrt und niemand wird behaupten können, dass dies kein fairer Prozess war.«

Am Mittwoch verfolgte auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, den Prozess. Klein sagte am Rande des Prozesses, es sei deutlich geworden, wie gefährlich die Radikalisierung im Internet sei. Dies müsse stärker beobachtet und bekämpft werden. Auch im Alltag dürfe man nicht aus falsch verstandener Toleranz antisemitische Narrative einfach so stehenlassen.

Auch der Antisemitismusbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Staffa, war als Prozessbeobachter im Gerichtssaal. Antisemitische, rassistische und frauenfeindliche Einstellungen, wie sie sich bei dem Anschlag in Halle gezeigt haben, seien weit verbreitet und müssten in allen Zusammenhängen aufgedeckt werden, sagte Staffa. Das gelte auch für den Bereich der Kirchen. dpa/epd

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