Internet

Am Pranger

»Anonymous« kündigt weitere Veröffentlichungen an: »Es wird mehr folgen, auch aus dem internationalen Bereich.« Foto: imago

Hacker der Gruppe »Anonymous« haben im Zuge ihrer »Operation Blitzkrieg« Namen, Adressen und teilweise die Telefonnummern mutmaßlicher NPD-Spender, aber auch von Kunden einschlägiger Shops der rechten Szene veröffentlicht.

Bekannt gemacht wurden unter anderem auch Daten von Mitgliedern des internationalen Neonazi-Netzwerks »Blood and Honour« sowie Informationen über Mitglieder des »Aryansbook«, einem an Facebook angelehnten Netzwerk der rechtsextremen Szene.

Daraus erwuchs bald eine Debatte, wie frei das Internet sein darf, wie viel Transparenz gesund ist. Darf man private Daten von Menschen aufgrund ihrer mutmaßlichen Gesinnung veröffentlichen? Sind diese Hacker edle Ritter, die gegen Rechts kämpfen, oder sind es Verbrecher, die Bürgerrechte verletzen?

DAten Weil es hier um Rechtsextremisten geht, ist es schwer, aber daher um so wichtiger, die Debatte nüchtern zu führen. Zwar hat sich wohl auch so mancher Datenschützer in den vergangenen Tagen ein schadenfrohes Grinsen nicht verkneifen können. Aber dennoch sollten wir feststellen, worum es im Kern geht – nämlich um die widerrechtliche Veröffentlichung personenbezogener Daten. Und die sind zu schützen. Aus gutem Grund.

Viele deutsche Juden halten zum Beispiel ihren Glauben privat, um Angriffen oder Anfeindungen zu entgehen. Sie verlassen sich darauf, dass ihre Namen und Adressen nicht an unbefugte Dritte gelangen, schon gar nicht in die Öffentlichkeit. Das verhält sich so bei Daten, die sie zum Beispiel Gemeinden oder jüdischen Vereinen zur Verfügung stellen. Das gilt auch für Listen der finanziellen Unterstützer jüdischer Organisationen. Und das gilt ebenso für jüdische Firmen und Geschäfte, bei denen sie Bestellungen aufgeben.

Nun geht es im vorliegenden Fall zwar um Daten rechtsorientierter Nutzer und Besteller rechtsextremistischen Propagandamaterials. Mutmaßlich. Denn wie bei anderen Datenpaketen waren auch Angaben über Aussteiger oder Unbeteiligte dabei, deren Namen unbefugt von Neonazis als Pseudonyme verwandt wurden. Aber durch die unterscheidungslose Veröffentlichung dieser Datensätze werden alle getroffen, was auch dazu führen kann, dass wirkliche Täter sich dadurch im schlimmsten Fall noch zu Opfern stilisieren können und wohl auch werden.

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung: Dass jemand einen Pullover einer bestimmten in der Neonazi-Szene angesagten Marke kauft, beweist nicht, dass er Volksverhetzung betreibt.

»Whistleblowing« Tatsächliche Volksverhetzung wäre ebenso ein Straftatbestand wie die unerlaubte Veröffentlichung privater Daten und müsste von der Polizei verfolgt werden. Solange aber kein Verbrechen vorliegt, kann Anonymous sich nicht auf das Prinzip »Whistleblowing« berufen, also die Aufdeckung von Verbrechen durch deren Veröffentlichung.

Der Kampf gegen den Rechtsextremismus muss geführt werden, aber nur mit den Mitteln des Rechtsstaats. Dies ist im Sinne der Hacker-Ethik, die ein klares Bekenntnis gegen Rassismus und Antisemitismus enthält, aber auch die Devise »private Daten schützen, öffentliche Daten nützen« betont.

Die anfangs erwähnte Transparenz ist in dieser Debatte ein falscher Begriff. Es muss Transparenz geben in offiziellen Bereichen wie der Politik oder der Leitung einer Organisation. Es geht dabei um die Veröffentlichung von Daten, die alle betreffen. Personenbezogene Daten fallen nie unter den Transparenzbegriff; sie zu schützen ist Aufgabe des demokratischen Staates.

Wenn Mitglieder von Anonymous unkontrolliert Datensätze veröffentlichen können, bedeutet dies, dass das Internet viel zu frei ist? Brauchen wir schärfere Regelungen, eine vollständige Überwachung des Netzes?

IP-Adresse Die Antwort lautet simpel: Nein. Tatsache ist, dass keine Straftat heutzutage so gut beweisbar ist wie ein Online-Verbrechen. Ob es um Volksverhetzung, um Drohmails oder eben um die Veröffentlichung privater Daten geht.

Bereits heute wird die IP-Adresse mit Uhrzeit auf den Servern gespeichert und kann von der Polizei abgerufen werden. Es ist für den Täter dabei durchaus möglich, Verschleierungstechniken zu nutzen, um einer Verfolgung zu entgehen, genau wie er es auch außerhalb des Internets versuchen würde.

Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass Kriminelle ähnliche Methoden nutzen werden, um einer flächendeckenden Überwachung zu entgehen, wie sie beispielsweise bei der Vorratsdatenspeicherung gefordert wird. Bei dieser wäre jeder Bürger betroffen, und er wird dadurch wie ein Verbrecher, ja eher noch wie ein Terrorist beobachtet.

Dies würde für eine Atmosphäre der Beklommenheit und Paranoia unter uns allen sorgen. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir Rechtsextremismus unter anderem deswegen bekämpfen, weil wir eine solche Atmosphäre nie wieder erleben wollen.

Die Autorin ist politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland.

Dresden

Jüdisches Leben: Gefühl von Unsicherheit im Alltag

In Sachsen gestalten Jüdinnen und Juden das kulturelle und gesellschaftliche Leben entscheidend mit. Dennoch bleibt Antisemitismus ein präsentes Problem

 23.06.2026

Meinung

Keine Geschäfte mit »Judensternen«

Schoa-Überlebende waren entsetzt, als ein Auktionshaus persönliche Gegenstände von NS-Opfern versteigern wollte. Der Bundesrat hat nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, um das zu verbieten. Gut so!

von Christoph Heubner  23.06.2026

München

Bayern will keine antisemitischen Straftäter an Hochschulen dulden

Antisemitische Straftaten haben bundesweit stark zugenommen. Für rechtskräftig verurteilte Hochschulangehörige plant die Regierung in Bayern zusätzliche Sanktionen. Die Grünen sorgen sich um die Meinungsfreiheit

von Christoph Renzikowski  23.06.2026

Linken-Parteitag

Sie nennen es jetzt einen Genozid

In Potsdam verschärfte Die Linke ihre Position zu Israel, betonte in ihren Beschlüssen aber auch den Schutz jüdischen Lebens. Kritiker werfen der Partei vor, nur Lippenbekenntnisse abzugeben

von Michael Thaidigsmann  23.06.2026

Jubiläum

Fünf Jahre jüdische Seelsorge der Bundeswehr: Militärrabbiner Zsolt Balla zieht Bilanz

Seit dem Start der jüdischen Militärseelsorge vor fünf Jahren wächst ihre Bedeutung in der Truppe. Sieben Militärrabbiner tun inzwischen Dienst. Ein Fazit - mit Blick auf Zeitenwende und deutsche Geschichte

von Karin Wollschläger  23.06.2026

Genf

Iran widerspricht Vance: Keine Einigung zu Atom-Inspektoren

Ein iranischer Botschafter stellt klar: Es gibt noch kein grünes Licht für die IAEA. Auch in Hinblick auf die Verwendung von eingefrorenen iranischen Vermögenswerten äußert er sich anders als der US-Vizepräsident

 23.06.2026

New York

Mamdani nennt pro-israelische Lobbygruppe »Monster«

New Yorks Bürgermeister verteidigt seine Wortwahl. Der demokratische Abgeordnete Josh Gottheimer wirft ihm vor, Judenhass salonfähig zu machen

 23.06.2026

Washington D.C.

Rubio spricht mit Golfstaaten über Iran-Abkommen

Der US-Außenminister hat sich bislang nur zurückhaltend zu Trumps Iran-Deal geäußert. Steht er wirklich dahinter?

 23.06.2026

Luzern/Teheran

Vance: Iran will IAEA-Inspektoren zulassen – Zeitplan offen

Es kommt Bewegung in die Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran. Der amerikanische Vizepräsident sagt, wie amerikanische Bauern profitieren sollen

 23.06.2026