Internet

Am Pranger

»Anonymous« kündigt weitere Veröffentlichungen an: »Es wird mehr folgen, auch aus dem internationalen Bereich.« Foto: imago

Hacker der Gruppe »Anonymous« haben im Zuge ihrer »Operation Blitzkrieg« Namen, Adressen und teilweise die Telefonnummern mutmaßlicher NPD-Spender, aber auch von Kunden einschlägiger Shops der rechten Szene veröffentlicht.

Bekannt gemacht wurden unter anderem auch Daten von Mitgliedern des internationalen Neonazi-Netzwerks »Blood and Honour« sowie Informationen über Mitglieder des »Aryansbook«, einem an Facebook angelehnten Netzwerk der rechtsextremen Szene.

Daraus erwuchs bald eine Debatte, wie frei das Internet sein darf, wie viel Transparenz gesund ist. Darf man private Daten von Menschen aufgrund ihrer mutmaßlichen Gesinnung veröffentlichen? Sind diese Hacker edle Ritter, die gegen Rechts kämpfen, oder sind es Verbrecher, die Bürgerrechte verletzen?

DAten Weil es hier um Rechtsextremisten geht, ist es schwer, aber daher um so wichtiger, die Debatte nüchtern zu führen. Zwar hat sich wohl auch so mancher Datenschützer in den vergangenen Tagen ein schadenfrohes Grinsen nicht verkneifen können. Aber dennoch sollten wir feststellen, worum es im Kern geht – nämlich um die widerrechtliche Veröffentlichung personenbezogener Daten. Und die sind zu schützen. Aus gutem Grund.

Viele deutsche Juden halten zum Beispiel ihren Glauben privat, um Angriffen oder Anfeindungen zu entgehen. Sie verlassen sich darauf, dass ihre Namen und Adressen nicht an unbefugte Dritte gelangen, schon gar nicht in die Öffentlichkeit. Das verhält sich so bei Daten, die sie zum Beispiel Gemeinden oder jüdischen Vereinen zur Verfügung stellen. Das gilt auch für Listen der finanziellen Unterstützer jüdischer Organisationen. Und das gilt ebenso für jüdische Firmen und Geschäfte, bei denen sie Bestellungen aufgeben.

Nun geht es im vorliegenden Fall zwar um Daten rechtsorientierter Nutzer und Besteller rechtsextremistischen Propagandamaterials. Mutmaßlich. Denn wie bei anderen Datenpaketen waren auch Angaben über Aussteiger oder Unbeteiligte dabei, deren Namen unbefugt von Neonazis als Pseudonyme verwandt wurden. Aber durch die unterscheidungslose Veröffentlichung dieser Datensätze werden alle getroffen, was auch dazu führen kann, dass wirkliche Täter sich dadurch im schlimmsten Fall noch zu Opfern stilisieren können und wohl auch werden.

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung: Dass jemand einen Pullover einer bestimmten in der Neonazi-Szene angesagten Marke kauft, beweist nicht, dass er Volksverhetzung betreibt.

»Whistleblowing« Tatsächliche Volksverhetzung wäre ebenso ein Straftatbestand wie die unerlaubte Veröffentlichung privater Daten und müsste von der Polizei verfolgt werden. Solange aber kein Verbrechen vorliegt, kann Anonymous sich nicht auf das Prinzip »Whistleblowing« berufen, also die Aufdeckung von Verbrechen durch deren Veröffentlichung.

Der Kampf gegen den Rechtsextremismus muss geführt werden, aber nur mit den Mitteln des Rechtsstaats. Dies ist im Sinne der Hacker-Ethik, die ein klares Bekenntnis gegen Rassismus und Antisemitismus enthält, aber auch die Devise »private Daten schützen, öffentliche Daten nützen« betont.

Die anfangs erwähnte Transparenz ist in dieser Debatte ein falscher Begriff. Es muss Transparenz geben in offiziellen Bereichen wie der Politik oder der Leitung einer Organisation. Es geht dabei um die Veröffentlichung von Daten, die alle betreffen. Personenbezogene Daten fallen nie unter den Transparenzbegriff; sie zu schützen ist Aufgabe des demokratischen Staates.

Wenn Mitglieder von Anonymous unkontrolliert Datensätze veröffentlichen können, bedeutet dies, dass das Internet viel zu frei ist? Brauchen wir schärfere Regelungen, eine vollständige Überwachung des Netzes?

IP-Adresse Die Antwort lautet simpel: Nein. Tatsache ist, dass keine Straftat heutzutage so gut beweisbar ist wie ein Online-Verbrechen. Ob es um Volksverhetzung, um Drohmails oder eben um die Veröffentlichung privater Daten geht.

Bereits heute wird die IP-Adresse mit Uhrzeit auf den Servern gespeichert und kann von der Polizei abgerufen werden. Es ist für den Täter dabei durchaus möglich, Verschleierungstechniken zu nutzen, um einer Verfolgung zu entgehen, genau wie er es auch außerhalb des Internets versuchen würde.

Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass Kriminelle ähnliche Methoden nutzen werden, um einer flächendeckenden Überwachung zu entgehen, wie sie beispielsweise bei der Vorratsdatenspeicherung gefordert wird. Bei dieser wäre jeder Bürger betroffen, und er wird dadurch wie ein Verbrecher, ja eher noch wie ein Terrorist beobachtet.

Dies würde für eine Atmosphäre der Beklommenheit und Paranoia unter uns allen sorgen. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir Rechtsextremismus unter anderem deswegen bekämpfen, weil wir eine solche Atmosphäre nie wieder erleben wollen.

Die Autorin ist politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland.

Extremismus

Wagenknecht an Höcke: »Warum reden wir nicht mal?«

Seit Tagen liefern sich die BSW-Gründerin und der thüringische AfD-Chef ein Fernduell mit Vorschlägen und Provokationen. Jetzt legt Sahra Wagenknecht nach

 17.08.2026

Israel

Kushner wirbt bei Netanjahu für Gaza-Friedensplan

Trumps Schwiegersohn auf schwieriger Mission: Jared Kushner will einen Kompromiss ausloten, obwohl zwischen Israel und der Hamas bei den Verhandlungen über Gazas Zukunft noch eine tiefe Kluft liegt

 17.08.2026

Studie

AfD nutzt Anfragen zur Stimmungsmache

Kleine Anfragen sind ein Mittel, mit dem besonders Oppositionsparteien Regierungshandeln hinterfragen können. Eine Untersuchung zeigt, dass die AfD dabei eher auf Skandalisierung setzt

 17.08.2026

New York

UN ehrte offenbar getöteten Hamas-Kommandeur

Die Monitoringorganisation »UN Watch« übt heftige Kritik am UN-Generalsekretär António Guterres und an der Präsidentin der UN-Generalversammlung, Annalena Baerbock

 17.08.2026

New York

Mann schlägt 63-jährige Synagogenbesucherin

Ein 46-jähriger drang am Freitag während des Schabbat-Gottesdienstes in eine Manhattaner Synagoge ein und randalierte dort

 17.08.2026

Nahost

US-Rahmenabkommen mit Iran läuft aus: Was hat es gebracht?

Die Vereinbarung mit dem Iran sollte den Krieg zu einem Ende bringen. Das Mitte Juni auf 60 Tage angelegte Abkommen hielt jedoch nicht lange. Hat US-Präsident Trump damit überhaupt etwas erreicht?

von Jürgen Bätz  17.08.2026

Terror

Iran bereitet sich auf Ausweitung des Krieges vor

Das Mullah-Regime soll während der 60-tägigen Frist eines mit Washington vereinbarten Memorandums für den Fall eines erneuten militärischen Konflikts vorgesorgt haben

 17.08.2026

Bern

Verantwortung lässt sich nicht neutralisieren

Die Schweiz debattiert anlässlich einer Volksabstimmung über ihre Neutralität. Ein Kommentar von JA-Schweiz-Korrespondentin Nicole Dreyfus

von Nicole Dreyfus  16.08.2026

Kairo

Jared Kushner führt Gespräche über Gaza in Ägypten

Der Schwiegersohn von US-Präsident Trump will in Ägypten Fortschritte im seit langem festgefahrenen Friedensplan für den Gazastreifen erzielen

 16.08.2026