Das Eilverfahren der AfD Brandenburg gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ist beendet. Die Erklärung der Rücknahme des Antrags durch die Partei sei am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag: »Von Rechts wegen ist das Verfahren mit der Antragsrücknahme beendet.«
AfD-Landeschef René Springer hatte am Donnerstag angekündigt, den
Eilantrag zurückzuziehen und damit eine Veröffentlichung des
Verfassungsschutzvermerks möglich zu machen. Brandenburgs
Innenministerium hatte erklärt, die Veröffentlichung werde
vorbereitet. Eine Ministeriumssprecherin sagte dem epd am Freitag,
dazu müsse zunächst der Einstellungsbeschluss vorliegen.
Der Gerichtssprecher sagte, der Einstellungsbeschluss müsse nun
verfasst und den Beteiligten mitgeteilt werden. Dazu gehöre auch die
Festsetzung eines Streitwerts. Die Kosten müsse laut Gesetz zahlen,
wer seinen Antrag zurücknimmt. Das Hauptsacheverfahren gegen die
Einstufung wird laut AfD-Landesverband weiterbetrieben. Die
Hochstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem
war im Mai bekannt geworden.
Innenminister René Wilke (parteilos) hatte betont, er strebe eine
Veröffentlichung des Vermerks an, damit sich jeder selbst ein Bild
davon machen könne, was die AfD treibe. Voraussetzung sei, dass deren
Landesverband in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht den Weg
dafür frei mache und die vom Ministerium abgegebene sogenannte
Stillhaltezusage entfalle. epd