Verdachtsfall-Prozess

AfD scheitert mit mehreren Anträgen

Die Anwälte der AfD im Foyer des Oberverwaltungsgerichts in Münster (Archivfoto) Foto: picture alliance/dpa

Zu Beginn der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster über die Einstufung der AfD als »extremistischer Verdachtsfall« ist die Partei am Dienstag mit mehreren Anträgen gescheitert. Der Senat lehnte unter anderem einen Antrag gegen die Besetzung des Senats ab. Der Antrag sei rechtsmissbräuchlich gestellt und lasse keinen Ablehnungsgrund erkennen, hieß es. Auch ein Antrag auf Vertagung der Verhandlung wurde vom Gericht abgelehnt.

Außerdem wies das Gericht einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Es sei nicht zu erkennen, warum eine öffentliche Bekanntgabe der Fakten die öffentliche Sicherheit gefährden solle, begründete der Senat die Entscheidung.

Die beantragte Vertagung hatte der Anwalt der AfD damit begründet, dass es nicht möglich gewesen sei, mehrere Tausend Seiten und mehr als 100 Stunden an Videomaterial zu sichten. Mit der Verlegung der ursprünglich für Ende Februar geplanten Verhandlungstermine war der Senat mit Blick auf das umfangreiche Material bereits einem Antrag der AfD nachgekommen.

In drei Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht geht es um die Einstufung als Verdachtsfall der gesamten AfD (AZ: 5 A

1218/22) sowie des sogenannten »Flügels« (AZ: 5 A 1216/22) und der Jugendorganisation »Junge Alternative« (AZ: 5 A 1217/22). Für die mündliche Verhandlung, die in der Halle des Oberverwaltungsgerichts stattfindet, sind zwei Tage bis Mittwoch angesetzt.

 Das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Jahr 2019 die »Junge Alternative für Deutschland« als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Eine dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Köln bereits im März 2022 ab. Im April 2023 teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, dass die AfD-Jugendorganisation nach weiteren Erkenntnissen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werde.

Die AfD und die »Junge Alternative« erhoben gegen diese Entscheidung im Juni 2023 Klage. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wäre noch eine Revision möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müsste. epd

Meinung

Danke, Boy George!

Wie die 80er-Jahre-Ikone gegen alle Widerstände für Israel eintritt, verdient unseren Dank

von Sophie Albers Ben Chamo  05.08.2026

Wahl zum Abgeordnetenhaus

Umfrage: Linke in Berlin auf Platz eins

Am 20. September findet die Wahl zum Landesparlament statt. Würde schon am Sonntag gewählt, bekäme die Linke einer Umfrage zufolge die größte Zustimmung. Doch das Rennen ist knapp

 05.08.2026

Nach CSD-Anschlag

So viele islamistische Gefährder müssen nun in Berlin Fußfesseln tragen

Eine Übersicht

 05.08.2026

Berlin

Viele Fragezeichen zu CSD-Anschlag nach Sondersitzung

Gab es Kommunikationsprobleme zwischen Sicherheitsbehörden und Politik vor dem Anschlag am Rande des CSD? Abgeordnete sehen reichlich offene Fragen rund um die Tat

 05.08.2026

Berlin

Insolvenz: Masorti-Grundschule muss schließen

Die Hintergründe

von Mascha Malburg  05.08.2026

Arlington (Virginia)

USA haben Großteil ihrer Langstreckenraketen im Iran-Krieg verbraucht

Im Verlauf der Operation »Epic Fury« wurden bereits nahezu sämtliche verfügbaren Army Tactical Missile Systems (ATACMS) sowie Precision Strike Missiles (PrSM) eingesetzt

 05.08.2026

Großbritannien

Antisemitische Vorfälle in Großbritannien um 21 Prozent gestiegen

Der Community Security Trust registriert einen Fall von lebensbedrohlicher Gewalt sowie 135 körperliche Angriffe – so viele wie noch nie in einem ersten Halbjahr

 05.08.2026

Washington D.C.

Bericht: USA und Iran vor Übergangsdeal in Straße von Hormus

Noch am Wochenende hatte US-Präsident Donald Trump weitere Angriffe auf den Iran gestoppt: Er sah einen Deal in Reichweite. Jetzt soll tatsächlich eine Übergangslösung kurz vor dem Abschluss stehen

 05.08.2026

Washington D.C.

Autonomiebehörde und PLO könnten weiterhin 656 Mio. Dollar Schadenersatz zahlen müssen

Angehörige von Opfern der Zweiten Intifada können die Behörde und die Terrororganisation weiterhin auf Schadensersatz verklagen, wie der Oberste Gerichtshof in den USA feststellt

 05.08.2026