Verdachtsfall-Prozess

AfD scheitert mit mehreren Anträgen

Die Anwälte der AfD im Foyer des Oberverwaltungsgerichts in Münster (Archivfoto) Foto: picture alliance/dpa

Zu Beginn der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster über die Einstufung der AfD als »extremistischer Verdachtsfall« ist die Partei am Dienstag mit mehreren Anträgen gescheitert. Der Senat lehnte unter anderem einen Antrag gegen die Besetzung des Senats ab. Der Antrag sei rechtsmissbräuchlich gestellt und lasse keinen Ablehnungsgrund erkennen, hieß es. Auch ein Antrag auf Vertagung der Verhandlung wurde vom Gericht abgelehnt.

Außerdem wies das Gericht einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Es sei nicht zu erkennen, warum eine öffentliche Bekanntgabe der Fakten die öffentliche Sicherheit gefährden solle, begründete der Senat die Entscheidung.

Die beantragte Vertagung hatte der Anwalt der AfD damit begründet, dass es nicht möglich gewesen sei, mehrere Tausend Seiten und mehr als 100 Stunden an Videomaterial zu sichten. Mit der Verlegung der ursprünglich für Ende Februar geplanten Verhandlungstermine war der Senat mit Blick auf das umfangreiche Material bereits einem Antrag der AfD nachgekommen.

In drei Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht geht es um die Einstufung als Verdachtsfall der gesamten AfD (AZ: 5 A

1218/22) sowie des sogenannten »Flügels« (AZ: 5 A 1216/22) und der Jugendorganisation »Junge Alternative« (AZ: 5 A 1217/22). Für die mündliche Verhandlung, die in der Halle des Oberverwaltungsgerichts stattfindet, sind zwei Tage bis Mittwoch angesetzt.

 Das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Jahr 2019 die »Junge Alternative für Deutschland« als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Eine dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Köln bereits im März 2022 ab. Im April 2023 teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, dass die AfD-Jugendorganisation nach weiteren Erkenntnissen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werde.

Die AfD und die »Junge Alternative« erhoben gegen diese Entscheidung im Juni 2023 Klage. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wäre noch eine Revision möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müsste. epd

Justiz

Melanie Müller und der Hitlergruß auf der Bühne: Das Landgericht Leipzig hat nun sein Urteil gesprochen

Die Schlagersängerin hatte bei einem Konzert in Leipzig mehrfach den Hitlergruß gezeigt

 12.01.2026

Jackson

Brandanschlag auf Synagoge in Mississippi

Überwachungsvideos zeigen laut Shemper einen Mann mit Kapuze und Maske, der eine Flüssigkeit aus einem Kanister im Inneren des Gotteshauses verteilt

 12.01.2026

Bayern

Kommunen müssen Antisemitismus-Verdacht alleine prüfen

Wenn der Verdacht des Judenhasses aufkommt, können Bayerns Kommunen jetzt Veranstaltungen in ihren Räumen untersagen. Um Gerichtsverfahren zu vermeiden, hatten sie um Hilfe gebeten - vergeblich, wie sich nun zeigt

 12.01.2026

Argentinien

Antisemitische Verschwörungstheorien nach Waldbränden

Der ehemalige General César Milani beschuldigt »Israelis«, für die Brände verantwortlich zu sein. Präsident Javier Milei spricht in Zusammenhang mit den Verschwörungsmythen von der »dunklen Seite Argentiniens«

 12.01.2026

Washington D.C.

Trump an Antisemiten: »Ich denke, wir mögen sie nicht«

In einem Interview sagt der amerikanische Regierungschef auch: »Ich war der beste Präsident in der Geschichte der Vereinigten Staaten für Israel.«

 12.01.2026

Berlin/Jerusalem

Dobrindt: Mehr Kooperation mit Israel für Sicherheit Deutschlands

Der Brandanschlag auf das Stromnetz im Berliner Südwesten zeigt Schwachstellen in Deutschlands Sicherheit. Um besser aufgestellt zu sein, will die Bundesrepublik enger mit Israel zusammenarbeiten

 11.01.2026

Meinung

Wo bleibt Deutschlands Unterstützung für die protestierenden Iraner?

Bisher äußerte sich der Bundeskanzler schmallippig zu den Protesten gegen die Mullahs. Es wird Zeit, dass er aus Europa Druck auf die Mullahs macht

von Saba Farzan  11.01.2026

Kommentar

Ärzte mit Grenzen

Die Waffen schweigen weitgehend in Gaza, der Informationskrieg tobt weiter. Ein besonders niederträchtiges Beispiel liefert »Ärzte ohne Grenzen«

von Wolf J. Reuter  10.01.2026 Aktualisiert

Kommentar

Die Proteste im Iran und die blamable Berichterstattung von ARD und ZDF

Die Mullahs sollen weg, der Schah soll kommen: Dafür hat die Linke gerade keine Erklärung parat - und mit ihr auch nicht die links geprägten Redaktionen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks

von Christoph Lemmer  10.01.2026