Justiz

»Keine Verhaltensänderung zu erwarten«

Der Hamburger Antisemitismusbeauftragte Stefan Hensel Foto: picture alliance/dpa

Wegen eines Angriffs auf eine Mahnwache für Israel und gegen Antisemitismus hat das Landgericht Hamburg einen 18-Jährigen zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt. Die Strafe wegen schwerer Körperverletzung und Beleidigung sei am Freitag mit einer sogenannten Vorbewährung ausgesprochen worden, teilte ein Gerichtssprecher mit.

»Das jetzt gesprochene Urteil war erwartbar, im Sinne des Jugendstrafrechts«, erklärte der Beauftragte für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus in Hamburg, Stefan Hensel, auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen. »Der Skandal folgt daraus, dass das Opfer des Angriffs dauerhaft sein Augenlicht verloren hat und einen immensen finanziellen Schaden erleidet – neben den psychischen Folgen, die mit dieser Gewalttat einhergehen. Die Tat zieht eine Arbeitsunfähigkeit nach sich und eine angemessene Entschädigung ist nicht absehbar.«

Kompetenztraining Der junge Mann müsse zunächst ein Anti-Gewalt- und Kompetenztraining bei einer Beratungsstelle für Extremismusprävention machen, hieß es beim Landgericht. Die Jugendkammer trug ihm zudem auf, durch 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit eine symbolische Schadenswiedergutmachung zu erbringen. In etwa einem halben Jahr will das Gericht dann über die Bewährung entscheiden.

Stefan Hensel glaubt nicht an eine positive Wirkung der Strafe oder der Auflagen. »Alles was wir über die Täter wissen, deutet darauf hin, dass sie weder ihren Hass ablegen werden, noch eine Verhaltensänderung hinsichtlich ihrer antisemitischen Gewaltbereitschaft zu erwarten ist«, sagte er.

Der Angriff hatte sich am 18. September 2021 in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs ereignet. Der Angeklagte schlug einem Teilnehmer der Mahnwache mit der Faust ins Gesicht und verletzte ihn erheblich. An dem Angriff war auch ein jüngerer Bruder des Angeklagten beteiligt. Die beiden Jugendlichen aus Berlin waren wenige Tage nach der Tat anhand von Videoaufzeichnungen von der Polizei identifiziert worden.

Jugendgerichtshilfe In erster Instanz hatte das Amtsgericht den 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Der damals 15 Jahre alte Bruder bekam die Auflage, die Tat in Gesprächen mit der Jugendgerichtshilfe aufzuarbeiten und gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten fanden beide Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Vor Beginn der Verhandlung am Amtsgericht hatte das Opfer, ein damals 61-Jähriger, angegeben, er sei nach der Attacke dreimal operiert worden. Sein Nasenbein, sein Jochbein und der Knochen unter einem Auge seien gebrochen gewesen. ja/dpa

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