Die Berliner General- und Staatsanwaltschaft hat vergangenes Jahr 747 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund eingeleitet. Im Vorjahr 2022 waren es 691. Allein 158 der aktuellen Verfahren stünden im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt und dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, teilte der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Florian Hengst, bei der Vorstellung seines Jahresberichtes am Dienstag in Berlin mit.
Tatsächlich gebe es aber noch deutlich mehr Fälle, so der Oberstaatsanwalt. Aktuell befänden sich noch Ermittlungsverfahren »im vierstelligen Bereich« bei der Berliner Polizei und seien dementsprechend bis zum Jahresende 2023 noch nicht in das System der Staatsanwaltschaft aufgenommen worden.
Nach Worten von Hengst erfolgten die juden- und israelfeindlichen Taten besondere bei pro-palästinensischen Demonstrationen, aber auch in der digitalen Welt. Die Spanne reiche von skandierten Parolen wie »from the river to the sea, palestine will be free« (Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein) über mit Davidsternen beschmierte Eingangstüren von Wohnhäusern, in denen Jüdinnen und Juden leben bis zu Bedrohungen und Beleidigungen von Juden auf offener Straße oder in den sozialen Medien und der Aufforderung zu Straftaten.
Zugleich hätten antisemitische Verschwörungserzählungen rund um das Corona-Virus mit Ende der Pandemie nicht mehr den Raum eingenommen wie in den Jahren zuvor. Verschwörungserzählungen rund um den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine schürten jedoch weiter Antisemitismus. epd