Sachsenhausen

100-jähriger KZ-Wachmann ab Oktober vor Gericht

Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen Foto: imago images/Jürgen Ritter

Ein inzwischen 100 Jahre alter ehemaliger KZ-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen muss sich ab 7. Oktober vor Gericht verantworten. Das Landgericht im brandenburgischen Neuruppin hat für die Hauptverhandlung zudem weitere 21 Termine bis Anfang Januar 2022 angesetzt, wie die Richter nun mitteilten. Der ehemalige Wachmann soll von Januar 1942 bis Februar 1945 im KZ Sachsenhausen im Einsatz gewesen sein. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vorgeworfen.

Der Beschuldigte soll laut einem medizinischen Gutachten für zwei bis zweieinhalb Stunden am Tag verhandlungsfähig sein. Er soll in den Jahren 1942 bis 1945 durch seine Tätigkeit als Wachmann im Hauptlager des KZ Sachsenhausen unter anderem zur Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen beigetragen haben.

Gegenstand der Anklage ist laut Gericht auch die Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz des Giftgases Zyklon B sowie zur Tötung der Häftlinge durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen im KZ Sachsenhausen.

Das KZ Sachsenhausen in Oranienburg nördlich von Berlin wurde 1936 als Modell- und Schulungslager der SS in Betrieb genommen und war ab 1938 auch Verwaltungszentrale aller NS-Konzentrationslager.

Bis zur Befreiung durch die Rote Armee am 22. April 1945 waren dort mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende starben an den Haftbedingungen, durch medizinische Experimente, wurden ermordet. Um die Befreiung der Häftlinge zu verhindern, trieb die SS im April 1945 mehr als 30.000 von ihnen auf Todesmärsche. epd

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