Restitutionen von NS-Raubgut oder Kolonialobjekten aus dem Besitz von Stiftungen sollen künftig einfacher möglich sein. Eine entsprechende Regelung brachte das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin mit einem Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts auf den Weg.
Damit wird klargestellt, dass Stiftungen an der Rückgabe ihres Kulturguts nicht dadurch gehindert sind, dass es Teil des zu erhaltenden Stiftungsvermögens ist. Daraus hatten sich bisher Rechtsunsicherheiten für Stiftungen ergeben, was von NS-Raubkunstexperten massiv kritisiert wurde.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hofft, dass erforderliche Restitutionen somit verwirklicht werden können. »Denn diese liegen auch im wohlverstandenen Interesse der betroffenen Stiftungen.« Die Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter sei ein »wesentliches Element bei der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Terrorherrschaft«.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nannte die Reform einen »wichtigen Schritt für die mehr als 23.000 rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland«. Bisher gebe es ein Nebeneinander von bundes- und landesrechtlichen Regelungen für die Stiftungen, was zu Unterschieden in der Stiftungspraxis der Länder führe. Dies werde künftig bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. dpa