Verglichen mit der Schoa war die Unterdrückung im Realsozialismus ein minder schwerer Fall. Würde diese Zeitung in Budapest erscheinen statt in Berlin, könnte dieser Satz teuer werden. Denn seit dem 1. Januar 2011 gilt in Ungarn ein neues Mediengesetz. Es verpflichtet Fernsehen, Hörfunk, Printpresse und Onlinemedien, einschließlich Blogs, zu nicht näher definierter »politisch ausgewogener« und »wahrheitsgemäßer« Berichterstattung. Über die Einhaltung des Gesetzes wacht eine neu geschaffene Behörde, der Medienrat, der bei von ihm festgestellten Verstößen Geldstrafen von umgerechnet bis zu 750.000 Euro verhängen kann. Besetzt ist der fünfköpfige Medienrat ausschließlich mit Parteigängern von Ministerpräsident Viktor Orbán, dessen rechtskonservative FIDESZ-Partei im Parlament eine Zweidrittelmehrheit hat.
Gegen das Gesetz haben nicht nur ungarische Medien protestiert, die darin die faktische Einführung einer Zensur sehen. Auch Politiker aller Richtungen aus fast ganz Europas, einschließlich Bundeskanzlerin Merkel, deren CDU eine Schwesterpartei von Orbáns FIDESZ ist, haben öffentlich Besorgnis geäußert und infrage gestellt, ob die neue Medienordnung mit den europäischen Grundwerten vereinbar ist. Immerhin ist Ungarn EU-Mitglied und hat – pikanterweise zeitgleich mit Inkrafttreten des Gesetzes – auch den Ratsvorsitz der Union übernommen.
geschichtsrevisionismus Nicht geäußert hat sich bisher der Europäische Jüdische Kongress. Dabei berührt das magyarische Mediengesetz jüdische Belange in einem essenziellen Punkt. Die dort bewusst vage formulierte Pflicht zu »wahrheitsgemäßer« Berichterstattung könnte, entsprechenden bösen Willen vorausgesetzt, als Mittel genutzt werden, um erinnerungspolitisch dem Geschichtsrevisionismus Bahn zu brechen. Ein halbes Jahr vor dem Mediengesetz hatte das Parlament in Budapest eine Novelle zum Strafgesetzbuch beschlossen, mit der das Leugnen »des vom nationalsozialistischen oder vom kommunistischen System begangenen Völkermords« mit Haftstrafen bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Die Gleichsetzung von Schoa und realsozialistischer Repression im Gesetzestext war gewollt. Die Strafrechtsänderung war eine Retourkutsche auf ein von der sozialistisch-liberalen Vorgängermehrheit beschlossenes Verbot der Holocaustleugnung, das der ungarischen Rechten ein Dorn im Auge war. Denn die ist, vorsichtig ausgedrückt, von antisemitischen Tendenzen nicht frei. Das gilt nicht nur für die offen faschistische Jobbikpartei, die bei den Wahlen im April 17 Prozent der Stimmen bekam, sondern auch für Orbáns FIDESZ.
Landesbecken In der ihr nahestehenden Tageszeitung Magyar Hírlap schrieb zum Beispiel der Journalist Zsolt Bayer 2009: »Die Budapester jüdischen Journalisten beschimpfen ... die FIDESZ. Weil sie uns mehr hassen als wir sie. Sie sind unsere Rechtfertigungsjuden – sprich: Ihre schiere Existenz rechtfertigt den Antisemitismus. (…) Unsere Aufgabe ist lediglich, dass wir ihnen nicht gestatten, in das Becken des Landes zu pinkeln und hineinzuschnäuzen. Sagen wir es bestimmt, dass wir das nicht gestatten. Dann aber schauen wir gemütlich zu, wie sie am Rande herumrennen. Ein Haufen unglückseliger Kranker. Sie werden ermüden.«
Fast wünscht man sich, Bayer oder seine Gesinnungsgenossen – denn er steht mit solchen Ansichten alles andere als allein – würden einen ähnlichen Artikel 2011 noch einmal publizieren. Nur um zu sehen, ob der Budapester Medienrat gegen ein Blatt, das Derartiges veröffentlicht, ein Strafgeld verhängt. Oder wird es eher Journalisten treffen, für die, entgegen magyarischer Staatsräson, Auschwitz und Gulag nicht Jacke wie Hose sind? Bisher ist die Behörde erst ein Mal aktiv geworden: Gegen einen kleinen Radiosender, der einen alten »jugendgefährdenden« Song des Rappers Ice-T gesendet hatte.