Raubkunst

Historiker rät im Streit um Welfenschatz zu Entschädigung

Besucher bewundern den Welfenschatz. Foto: dpa

Im Streit um den sogenannten Welfenschatz rät der Potsdamer Historiker Julius H. Schoeps den streitenden Museen und Erben zu einer außergerichtlichen Einigung. »Meines Erachtens sind Fälle wie der des Welfenschatzes gar nicht vor Gericht zu lösen«, sagte der Vorstandsvorsitzende der Moses-Mendelssohn-Stiftung in Berlin am Dienstag der »Süddeutschen Zeitung«.

Schoeps schlug vor, dass der Schatz, der von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beansprucht wird, im Berliner Kunstgewerbemuseum bleibt. Zugleich müssten sich die streitenden Parteien auf eine Entschädigung verständigen.

Die Mittel für die Entschädigung der Eigentümer müsste aus Sicht von Schoeps der deutsche Staat aufbringen, nicht die Stiftung.

»Eine Rückgabe der Kunstgegenstände an die Erben ist nicht mehr möglich, da der Welfenschatz vor Kurzem, nämlich 2015, auf die Liste der nationalen Kulturgüter gesetzt worden ist«, so der Gründungsdirektor des Potsdamer Moses-Mendelssohn-Zentrums für europäisch-jüdische Studien.

Die Mittel für die Entschädigung der Eigentümer müsste aus Sicht von Schoeps der deutsche Staat aufbringen, nicht die Stiftung. »Aus diesem Grund plädiere ich seit Jahren für ein Restitutionsgesetz mit klaren Regelungen, ähnlich etwa dem in Österreich. Dazu aber scheint man in Berlin nicht bereit zu sein.«

Ein »ordnungsgemäßes« Geschäft zwischen Deutschen und Deutschen? Während der systematischen Verfolgung von Juden?

Jüdische Kunsthändler hatten den mittelalterlichen Kirchenschatz aus dem Braunschweiger Dom 1929 für 7,5 Millionen Reichsmark vom Adelsgeschlecht der Welfen erworben und 1935 einen Teil davon wiederum für 4,25 Millionen Reichsmark an den preußischen Staat verkauft. Ihre Nachfahren sagen, es sei ein Verkauf unter Druck mit einem Erlös unter Marktpreis gewesen und fordern die Rückgabe der 42 Stücke.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hingegen nennt es ein »ordnungsgemäßes« Geschäft zwischen Deutschen und Deutschen. Die Limbach-Kommission, die Beratende Kommission für NS-Rückgaben, hat das bestätigt. Die Erben haben sich daraufhin an amerikanische Gerichte gewandt. In diesem Frühjahr soll der Supreme Court entscheiden. kna

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