Rechtsterrorismus

Dokument einer Zäsur

Vor dem Landgericht in Magdeburg fand der Prozess gegen den Attentäter von Halle statt. Foto: dpa

Am 21. Juli 2020 begann vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Naumburg einer der wichtigsten Strafprozesse der letzten Jahre: Der Attentäter von Halle musste sich vor Gericht für seine Taten verantworten. Der Prozess musste wegen des großen öffentlichen und medialen Interesses nach Magdeburg verlegt werden, in den größten Gerichtssaal des Landes Sachsen-Anhalt.

Kürzlich ist im Leipziger Verlag Spector Books unter dem Titel Der Halle-Prozess: Mitschriften eine detaillierte Dokumentation des Prozesses, in dem vor einem Jahr, am 21. Dezember 2020, das Urteil gesprochen wurde, erschienen. Auf insgesamt 896 Seiten kann man das Geschehen der 26 Verhandlungstage nachlesen.

Die Herausgeber des Buches, Linus Pook, Grischa Stanjek und Tuija Wigard haben die Hauptverhandlung gegen den Attentäter von Halle im Zuge ihres ehrenamtlichen Engagements für den Verein »democ. Zentrum Demokratischer Widerspruch« begleitet und im Internet darüber berichtet.

BETROFFENE »Wir wollten abbilden, wie rechter Terror im Jahr 2020 vor Gericht verhandelt wird, und wie Betroffene ihre Perspektiven innerhalb dieses juristischen Rahmens einbringen können«, schreiben die Herausgeberim Vorwort. Für democ. war deshalb an jedem Verhandlungstag – auch an denen, die wenig Beachtung in den Medien gefunden haben - mindestens ein Autor anwesend, um das Geschehen zu beobachten. Auf diesen Notizen beruht dieser Band.

Während eines Gerichtsprozesses sind nur schriftliche Notizen erlaubt.

»Der Halle-Prozess ist eine Zäsur, er erlaubt einen Einblick in den öffentlichen Diskurs zu rechtem Terror im Jahr 2020. Es ist ein historisches Ereignis, das künftige Generationen anhand der von uns gemachten Mitschriften nachvollziehen können«, so die Herausgeber.

Es ist vor allem eine Fleißarbeit, die hier geleistet wurde. Denn während eines Gerichtsprozesses ist es nicht erlaubt, Bild- oder Tonaufnahmen anzufertigen, nur schriftliche Notizen sind erlaubt. Die müssen jedoch nachbearbeitet werden: Es muss nachrecherchiert werden, was akustisch nicht zu verstehen war, Namen und Details überprüft werden. Wie mühsam das ist, weiß jeder, der schon einmal Prozessberichterstattung gemacht hat.     

DOKUMENT Es ist ein nüchternes Dokument, das hier entstanden ist: Übersichtlich angeordnet und in indirekter Rede gehalten kann man nun die Hauptverhandlung nachvollziehen: Die Prozessführung der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens, die Einlassungen der Staatsanwaltschaft, die Aussagen der Polizeibeamten und Sachverständigen, die Einwände, Fragen und Anträge der Anwälte der insgesamt 45 Nebenkläger und der Verteidiger, und die Aussagen und die Schlussplädoyers der Überlebenden selbst. Allein einmal zu sehen, wie viele Zeugen gehört, wie viele Fragen gestellt, Details im Laufe dieses Prozesses beleuchtet wurden, ist spannend.

Der Name des Täters wird nicht genannt, denn er hat keinerlei Relevanz für die Nachwelt.

Das bedeutet aber auch: Die Einlassungen des Angeklagten, sein Antisemitismus, sein Rassismus, seine Frauenfeindlichkeit, kurz sein unbändiger Hass auf jeden, der nicht seiner Weltsicht entspricht, sind ebenfalls in aller Ausführlichkeit dokumentiert. Auch sein Lachen und seine höhnischen Bemerkungen.

Das ist schwer zu ertragen – aber am Ende die richtige Entscheidung. Denn diese Dokumentation richtet sich nicht an ein breites Publikum, sondern an Forscher, die diese Taten und diesen Prozess aufarbeiten und daraus lernen wollen. Und da ist eine detaillierte Datenlage von großem Vorteil. Was nicht genannt wird, ist der Name des Täters, denn der hat keinerlei Relevanz für die Nachwelt.

AUSLASSUNGEN Weitere inhaltliche Auslassungen gibt es nur wenige: Lediglich wenn es um den Bau von Waffen, um die Sicherheitsvorkehrungen für die Synagoge geht, waren die Herausgeber der Ansicht, dass diese Informationen besser nicht öffentlich gemacht werden sollten. Auch mit privaten Daten der Zeugen und vom Anschlag Betroffenen wurde sehr sparsam umgegangen, selbst ihre Nachnamen tauchen nur in abgekürzter Form auf.

In der Hauptsache wird hier niemand etwas grundlegend Neues erfahren, Prozess und Urteil sind breit berichtet und besprochen worden. Doch allein, dass die Aussagen der Überlebenden für die Nachwelt festgehalten sind, in denen sie von ihrer Angst während des Attentats berichten, und  was dieser Anschlag mit ihnen gemacht hat, ist richtig und wichtig.

Auch, wie sehr die Nebenkläger Einfluss auf den Prozess genommen haben und wie frustriert sie und ihre Anwälte angesichts der mangelnden Fachkompetenz und schlampigen Arbeit mancher Ermittler waren, ist eindrücklich abgebildet. Aus diesem Prozess kann und sollte diese Land viel lernen. Eine Grundlage haben die Herausgeber jetzt geschaffen.

Linus Pook, Grischa Stanjek, Tuija Wigard (Hgg.): Der Halle-Prozess: Mitschriften. Spector Books, Leipzig 2021, 896 S., 28 €

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