Mannheim

Anklage wegen Volksverhetzung gegen Xavier Naidoo

Xavier Naidoo im August 2019 beim Gießener Kultursommer Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Musiker Xavier Naidoo (»Dieser Weg«, »Sie sieht mich nicht«) Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Dies bestätigten Naidoos Rechtsanwälte Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß am Donnerstag schriftlich.

Dem 52-Jährigen wirft die Anklagebehörde vor, im März 2021 über einen Telegram-Kanal den Holocaust leugnende und antisemitische Inhalte durch Verlinkung eines Videos sowie durch eine mit einem Text versehene Bilddatei veröffentlicht zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit, ohne Naidoos Namen zu nennen.

»Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden ausdrücklich bestritten. Gegen die Vorwürfe gibt es nicht nur beachtliche rechtliche Einwendungen, sondern es gibt vor allem ganz erhebliche Einwendungen in tatsächlicher Hinsicht. Diese belegen die Unschuld unseres Mandanten«, hieß es in der Mitteilung des Rechtsbeistands von Naidoo. 

Aus dem Schreiben der Mannheimer Staatsanwaltschaft geht auch hervor, dass gegen Naidoo bereits im Juli 2023 wegen Volksverhetzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, ebenfalls Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben worden war. In dieser wird ihm zur Last gelegt, zwischen Anfang Dezember 2020 bis Ende April 2021 ebenfalls über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht zu haben. Und zwar in Form von Texten, einer eigenen Audiobotschaft sowie durch Verlinkung einer fremden Audiobotschaft und eines Videos.

Zudem soll der Musiker einen Menschen, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen. 

Naidoo ist kein unbeschriebenes Blatt

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Sache wurden laut Staatsanwaltschaft beide Anklagen zur Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim erhoben. Das Landgericht habe wegen der Anklage vom Juli 2023 jedoch noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. »Mit der neuen Anklage wurde eine Verbindung mit dem bereits anhängigen Verfahren beantragt«, ließ die Staatsanwaltschaft jetzt wissen. Es gelte die Unschuldsvermutung. 

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Naidoos Rechtsanwälte äußerten sich überzeugt, dass das Landgericht Mannheim beide Anklagen nicht zulassen, sondern die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen werde. »Es gibt keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Hauptverhandlung. In dem von der Staatsanwaltschaft benannten älteren Verfahren hat das Landgericht deshalb auch nach mehr als 10 Monaten die Anklage bislang nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.« Naidoo lehne jegliches antisemitisches, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut ab. 

»Er distanziert sich von jeder Art von Diskriminierung. Dies hat er auch mehrfach öffentlich getan. Zu dieser Haltung und zu diesen Werten steht Herr Xavier Naidoo nach wie vor. Wir möchten nachdrücklich auf die verfassungsrechtlich verbürgte Unschuldsvermutung unseres Mandanten Herrn Xavier Naidoo sowie die Pflicht zur Einhaltung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung hinweisen, welche auch die Berücksichtigung dieser Presserklärung umfasst«, formulierten die Anwälte.

2022 hatte Naidoo nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht, das viele jedoch als zu unkonkret kritisierten. Naidoo gab damals an, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. »Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue«, sagte der aus Mannheim stammende Musiker. Zuvor war er lange Zeit aufgefallen mit Aussagen, die ihm Antisemitismus- und Rassismus-Vorwürfe einbrachten, er trat mit sogenannten Reichsbürgern auf, verbreitete Theorien der QAnon-Bewegung und polarisierte mit Äußerungen zur Corona-Pandemie.

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