USA

Von Pistolen und gefährlichen Hunden

Der private Besitz einer Waffe ist nicht grundsätzlich verboten. Foto: dpa

Nach dem Amoklauf an der Sandy Hook Grundschule in Newtown/Connecticut hält die Diskussion um das Thema Waffenbesitz in den USA unvermindert an. Auch die jüdische Gemeinschaft beteiligt sich an der Debatte. Wie das amerikanische »Tablet«-Internetmagazin schreibt, reicht das Spektrum vom »Religious Action Center of Refom Judaism«, das sich für ein striktes Verbot privaten Waffenbesitzes einsetzt, bis zu den »Jews für Preservation of Firearms Ownership«, die allein schon schärfere Kontrollbestimmungen als »Entwaffnung unschuldiger Menschen« ablehnen. Beide Seiten, so stellt »Tablet« fest, berufen sich jeweils auf das Judentum. Und wie so oft kann die Frage, was Tora und Talmud dazu sagen, nicht eindeutig beantwortet werden.

Unter anderem Rabbiner Chaim Steinmetz aus Montreal/Kanada hat sich mit dem Thema beschäftigt. Er stellt fest: »Die persönliche Sicherheit ist im Judentum ein religiöses Anliegen.« So fordert die Tora zum Beispiel, dass ein Dach gesichert sein muss, damit niemand herunterfallen kann. Der Talmud versteht diese Anweisung weitergehend, demzufolge sollte jede Gefährdung vermieden werden.

hunde So spricht sich der Talmud (Bava Kama 79a) auch gegen den Besitz gefährlicher Hunde aus. Und die Halacha schreibt vor, dass dessen Halter das Tier zumindest mit Metallketten sichern muss. Der Hinweis, dass ein solcher Hund Fremde verängstigen könnte, die in Folge gesundheitliche Schäden davontragen könnten, fehlt nicht.

Dennoch gibt es den halachischen Hinweis, dass in Ausnahmefällen – in gefährlichen Grenzorten zum Beispiel – derartige Hunde zum Schutz vor Räubern und Banditen nachts unangeleint wachen können. Verschiedene andere gefährliche Tiere sind im Talmud übrigens auch erwähnt, wie zum Beispiel Löwen, Leoparden oder Schlangen, die von Natur aus schon für eine private Haltung nicht infrage kämen.

Auf die aktuelle Frage des Besitzes und des Umgangs mit Feuerwaffen bezogen, deutet Rabbiner Steinmetz die Schriften so, dass der private Besitz einer Waffe nicht grundsätzlich verboten ist, sie aber stets gut gesichert sein muss. Alle nur erdenklichen Vorkehrungen seien zu treffen, damit ein Missbrauch und die fahrlässige Gefährdung anderer ausgeschlossen werden können.

verbot Ein talmudisches Verbot, dass er in diesem Zusammenhang erwähnt, bezieht sich auf den Verkauf von Waffen an Götzenanbeter und Kriminelle (Avoda Zarah 15b). Das Verbot in Hinblick auf die Götzenanbeter wird mit der Gefahr erläutert, dass sie die Absicht haben könnten, damit Juden töten zu wollen. An fast gleicher Stelle (Avoda Zarah 16a) ist zu lesen, an wen Waffen verkauft werden dürfen: nämlich an gute Nachbarn und an Angehörige verbündeter Nationen.

Deutlich betont die Halacha übrigens das Recht auf Selbstverteidigung, zum Beispiel in dem Fall, dass ein Einbrecher im Haus angetroffen wird (Sanhedrin 72a). Der New Yorker Rabbi Dovid Bendory verweist auch ausdrücklich auf das Torazitat »Stehe nicht still bei dem Blut deines Nächsten« (3. Buch Moses 19,16), das jeden Juden verpflichte, seinen Mitmenschen in Lebensgefahr beizustehen. Notfalls auch mit der Waffe in der Hand.

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