Ruth Bader Ginsburg

Verfassungsrichterin erneut im Krankenhaus

Ruth Bader Ginsburg Foto: dpa

Die älteste Richterin am Obersten Gerichtshof der USA, Ruth Bader Ginsburg, liegt wegen einer möglichen Infektion erneut in einer Klinik. Sie habe sich dort am Dienstag (Ortszeit) einem medizinischen Eingriff unterzogen und dürfte noch einige Tage stationär behandelt werden, teilte der Supreme Court mit.

Demnach war die 87-Jährige am Montagabend in ein Hospital in Washington gebracht worden, nachdem sie über Fieber und Schüttelfrost geklagt hatte. Bei dem Eingriff am Folgetag im Johns Hopkins Hospital in Baltimore wurde den Angaben zufolge ein künstlich gelegter Gallengang gesäubert. Er war im August eingesetzt worden, als sie wegen eines Tumors an ihrer Bauchspeicheldrüse in Behandlung war.

Ihr Rückzug könnte US-Präsident Donald Trump und seinen Republikanern eine weitere Richterstelle im Supreme Court geben.

Erst im Mai hatte Ginsburg eine Nacht im Krankenhaus gebracht. Grund war eine Gallenblasenentzündung. Dennoch nahm die Richterin über das Telefon an Anhörungen des Obersten Gerichtshofs teil, das wegen der Corona-Pandemie auf diese Weise Fälle verhandelt.

Ginsburg war 1993 vom damaligen Präsidenten Bill Clinton an den Supreme Court berufen worden. Die zierliche Frau ist für ihre scharfe Argumentationsweise und als Vorreiterin für Frauenrechte bekannt. Ihr Leben und Wirken ist Gegenstand mehrerer Filme und Bücher.

Viele Liberale feiern sie als Ikone. Ihr Gesundheitszustand wird aufmerksam verfolgt: Ihr Rückzug könnte US-Präsident Donald Trump und seinen Republikanern eine weitere Richterstelle im Supreme Court geben.

»Ich wünsche ihr das Allerbeste«, sagte Trump am Dienstagabend im Weißen Haus, nachdem ihn ein Journalist bei einer Pressekonferenz nach Ginsburgs Krankenhausaufenthalt gefragt hatte.

Die neun Richter des Obersten Gerichts haben in den USA häufig das letzte Wort in Auseinandersetzungen um wichtige Gesetze oder gesellschaftliche Fragen. Die Richter werden vom US-Präsidenten auf Lebenszeit ernannt und müssen vom Senat bestätigt werden.

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