Straßburg

Urteil gegen Dieudonné bekräftigt

Wegen zahlreicher antisemitischer Ausfälle ist Dieudonné in Frankreich mittlerweile nicht mehr gut gelitten. Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag in Straßburg eine Klage des umstrittenen französischen Komikers Dieudonné M’bala M’bala abgewiesen. Der 49-Jährige hatte sich an die Richter in Straßburg gewandt, nachdem ihn die französische Justiz zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt hatte.

Bei einer Veranstaltung im Dezember 2008 hatte Dieudonné einem bekannten französischen Holocaust-Leugner öffentlich einen Preis verliehen: einen dreiarmigen Leuchter mit Äpfeln. Ein Mitarbeiter, der den Preis überreichte, trug damals KZ-Kleidung mit gelbem Stern. Die französischen Richter sahen darin eine Verhöhnung jüdischer KZ-Opfer und verurteilten Dieudonné. Der sah sein Tun von der Meinungsfreiheit gedeckt und zog vor den EGMR.

justiz Wie die Straßburger Richter am Dienstag erklärten, teilen sie die Meinung der französischen Justiz: Dieudonnés Auftritt 2008 war judenfeindlich, und das nicht aus Versehen, sondern ganz beabsichtigt.

Der Jüdische Weltkongress (WJC) begrüßte das klare Urteil gegen Dieudonné, der seit Jahren immer wieder mit antisemitischen Ausfällen von sich reden macht und die französische Justiz beschäftigt. WJC-Präsident Ronald S. Lauder nannte das Straßburger Urteil einen »Meilenstein« im Kampf gegen Hassreden, Antisemitismus und die Leugnung des Holocaust.

Lauder sagte: »Europas oberstes Menschenrechtsgericht hat klargestellt, dass sich niemand hinter dem Vorwand der Komödie oder Satire verstecken kann, wenn er niederträchtige antisemitische Ansichten streut, die Holocaust-Leugnung fördert oder zum Rassenhass anstiftet.«

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