Gerichtshof für Menschenrechte

Richard Williamson scheitert mit Beschwerde

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte berief sich Williamson auf die Freiheit der Meinungsäußerung. Foto: dpa

Der Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit seiner Klage gegen Deutschland gescheitert. Dass die deutsche Justiz den Bischof wegen Volksverhetzung verurteilte, stelle keine Verletzung der Meinungsfreiheit dar, befand das Gericht am Donnerstag in Straßburg. In dem Fall ging es um ein 2008 in Deutschland aufgezeichnetes Interview eines schwedischen TV-Senders, in dem der Brite die Verbrechen der Nazis verharmloste. (AZ: 64496/17)

Das Interview hatte das damalige Mitglied der erzkonservativen Piusbruderschaft im Priesterseminar der Piusbrüder in Zaitzkofen bei Regensburg gegeben. »Ich glaube, es gab keine Gaskammern«, sagte er wörtlich und fügte hinzu: »Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden in Deutschland vergast wurden.« Das Interview wurde Anfang 2009 im Internet veröffentlicht.

verurteilung Während die Aussagen in Schweden und Großbritannien nicht strafbar waren, beschäftigte der Fall in Deutschland mehrere Jahre lang die Justiz. Williamson argumentierte vor allem, er habe nicht mit einer Verbreitung der Aussagen in Deutschland rechnen können. 2014 wurde eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro rechtskräftig, 2017 nahm laut EGMR das Bundesverfassungsgericht eine Klage Williamsons nicht zur Entscheidung an.

Vor dem EGMR berief sich der heute 78-Jährige laut Gericht auf die Freiheit der Meinungsäußerung. Er wiederholte demnach, dass deutsches Recht auf seine Aussagen nicht anwendbar sei, während sie in Schweden nicht bestraft werden könnten.

verfahren Die Straßburger Richter erkannten hingegen in den deutschen Verfahren keine Fehler. Die deutsche Justiz sei zu Recht davon ausgegangen, dass Williamson die Folgen seiner Aussagen habe absehen können. Es sei klar gewesen, dass sie rund um die Welt und besonders in Deutschland wegen dessen Geschichte und auch der Tatsache, dass damals mit Benedikt XVI. ein Deutscher Papst war, Aufsehen erregen konnten.

Auch inhaltlich war dem EGMR zufolge die Einschätzung der deutschen Justiz, dass die Verharmlosung des Holocaust die Würde der jüdischen Opfer verletzt und den öffentlichen Frieden habe empfindlich stören können, nicht zu beanstanden. Williamson habe seine Meinungsfreiheit also gebraucht, um Ideen zu verbreiten, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention stünden.

verantwortung Der EGMR hielt auch fest, dass sich der Brite von den Aussagen nicht distanziert habe. Ferner erklärte das Gericht, dass diejenigen Länder, »die die Horrortaten der Nazis erfahren haben«, eine besondere moralische Verantwortung besitzen könnten, »sich von den massenweisen Grausamkeiten zu distanzieren«. Die Buße von 1800 Euro nannte der EGMR »sehr milde«.

Die sieben Richterinnen und Richter des zum Europarat gehörenden EGMR wiesen Williamsons Klage vor diesem Hintergrund als offensichtlich unbegründet ab. Sie trafen ihre Entscheidung, die endgültig ist, einstimmig.  epd

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