Gerichtshof für Menschenrechte

Richard Williamson scheitert mit Beschwerde

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte berief sich Williamson auf die Freiheit der Meinungsäußerung. Foto: dpa

Der Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit seiner Klage gegen Deutschland gescheitert. Dass die deutsche Justiz den Bischof wegen Volksverhetzung verurteilte, stelle keine Verletzung der Meinungsfreiheit dar, befand das Gericht am Donnerstag in Straßburg. In dem Fall ging es um ein 2008 in Deutschland aufgezeichnetes Interview eines schwedischen TV-Senders, in dem der Brite die Verbrechen der Nazis verharmloste. (AZ: 64496/17)

Das Interview hatte das damalige Mitglied der erzkonservativen Piusbruderschaft im Priesterseminar der Piusbrüder in Zaitzkofen bei Regensburg gegeben. »Ich glaube, es gab keine Gaskammern«, sagte er wörtlich und fügte hinzu: »Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden in Deutschland vergast wurden.« Das Interview wurde Anfang 2009 im Internet veröffentlicht.

verurteilung Während die Aussagen in Schweden und Großbritannien nicht strafbar waren, beschäftigte der Fall in Deutschland mehrere Jahre lang die Justiz. Williamson argumentierte vor allem, er habe nicht mit einer Verbreitung der Aussagen in Deutschland rechnen können. 2014 wurde eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro rechtskräftig, 2017 nahm laut EGMR das Bundesverfassungsgericht eine Klage Williamsons nicht zur Entscheidung an.

Vor dem EGMR berief sich der heute 78-Jährige laut Gericht auf die Freiheit der Meinungsäußerung. Er wiederholte demnach, dass deutsches Recht auf seine Aussagen nicht anwendbar sei, während sie in Schweden nicht bestraft werden könnten.

verfahren Die Straßburger Richter erkannten hingegen in den deutschen Verfahren keine Fehler. Die deutsche Justiz sei zu Recht davon ausgegangen, dass Williamson die Folgen seiner Aussagen habe absehen können. Es sei klar gewesen, dass sie rund um die Welt und besonders in Deutschland wegen dessen Geschichte und auch der Tatsache, dass damals mit Benedikt XVI. ein Deutscher Papst war, Aufsehen erregen konnten.

Auch inhaltlich war dem EGMR zufolge die Einschätzung der deutschen Justiz, dass die Verharmlosung des Holocaust die Würde der jüdischen Opfer verletzt und den öffentlichen Frieden habe empfindlich stören können, nicht zu beanstanden. Williamson habe seine Meinungsfreiheit also gebraucht, um Ideen zu verbreiten, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention stünden.

verantwortung Der EGMR hielt auch fest, dass sich der Brite von den Aussagen nicht distanziert habe. Ferner erklärte das Gericht, dass diejenigen Länder, »die die Horrortaten der Nazis erfahren haben«, eine besondere moralische Verantwortung besitzen könnten, »sich von den massenweisen Grausamkeiten zu distanzieren«. Die Buße von 1800 Euro nannte der EGMR »sehr milde«.

Die sieben Richterinnen und Richter des zum Europarat gehörenden EGMR wiesen Williamsons Klage vor diesem Hintergrund als offensichtlich unbegründet ab. Sie trafen ihre Entscheidung, die endgültig ist, einstimmig.  epd

Birmingham

Ermittlungen gegen früheren Polizeichef wegen Ausschluss israelischer Fußballfans

Der Ausschluss von Anhängern des israelischen Fußballclubs Maccabi Tel Aviv bei dessen Auswärtsspiel im November vergangenen Jahres in Großbritannien hat ein Nachspiel

 28.08.2026

Social Media

Prozess: Mark Zuckerbergs Meta will knapp 17 Milliarden Dollar zahlen

Das historische Verfahren zwischen Tech-Gigant Meta und fast allen US-Bundesstaaten gilt rechtlich nur für die USA. Doch es könnte auch globale Auswirkungen haben

 28.08.2026

Vereinte Nationen

Generalsekretär Guterres: UN-Sonderberichterstatter »völlig außer Kontrolle« in Bezug auf Israel

Der scheidende UN-Generalsekretär António Guterres hat die extreme Einseitigkeit einiger UN-Sonderberichterstatter bezüglich des jüdischen Staates eingeräumt. Eine allgemeine Voreingenommenheit der UNO gegenüber Israel sieht er aber nicht

 28.08.2026

Antisemitismus

Ire in Frankreich verhaftet, nachdem er gedroht hatte, jüdisches Paar zu ermorden

Nachdem der Australier und seine Frau aus dem Tunesien-Urlaub zurück waren, gingen sie zur Polizei

 27.08.2026

Basel

Herzl im Casino

Das Konzerthaus feiert in diesem Jahr seinen 200. Geburtstag – es ist auch ein jüdisches Jubiläum

von Peter Bollag  27.08.2026

Meinung

Stoßdämpfer der Demokratie

In Basel wird bei einer Demonstration zum »Tod des Zionismus« aufgerufen. Die Behörden verweisen auf hohe juristische Hürden, eine eidgenössische Kommission auf eine komplexe Lage. Beides trifft zu. Beides reicht nicht aus.

von Zsolt Balkanyi-Guery  27.08.2026

Schweiz

Gewalt-Demo gegen Israel in Basel verboten

Die Polizei hält die geplante Anti-Israel-Demo, bei der die Organisatoren »Tod dem Zionismus« wünschen, für nicht bewilligungsfähig

von Nicole Dreyfus  27.08.2026

Schweiz

Das sind die beliebtesten Vornamen für neugeborene Jungen und Mädchen

Eine neue Rangliste des Bundesamts für Statistik gibt Aufschluss

von Nicole Dreyfus  27.08.2026 Aktualisiert

Mythos

Wie lange Haare ikonografisch wurden - vom biblischen Samson zum norwegischen Haaland

Seine blonde Mähne wurde zu seinem Markenzeichen - ebenso wie seine reichlichen Tore. Nun hat der norwegische Stürmer Erling Haaland sich die Haare abrasiert. Verliert er damit seine Macht? Vorbilder legen das nahe

von Johannes Peter Senk  26.08.2026