Gerichtshof für Menschenrechte

Richard Williamson scheitert mit Beschwerde

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte berief sich Williamson auf die Freiheit der Meinungsäußerung. Foto: dpa

Der Holocaust-Leugner Richard Williamson ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit seiner Klage gegen Deutschland gescheitert. Dass die deutsche Justiz den Bischof wegen Volksverhetzung verurteilte, stelle keine Verletzung der Meinungsfreiheit dar, befand das Gericht am Donnerstag in Straßburg. In dem Fall ging es um ein 2008 in Deutschland aufgezeichnetes Interview eines schwedischen TV-Senders, in dem der Brite die Verbrechen der Nazis verharmloste. (AZ: 64496/17)

Das Interview hatte das damalige Mitglied der erzkonservativen Piusbruderschaft im Priesterseminar der Piusbrüder in Zaitzkofen bei Regensburg gegeben. »Ich glaube, es gab keine Gaskammern«, sagte er wörtlich und fügte hinzu: »Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden in Deutschland vergast wurden.« Das Interview wurde Anfang 2009 im Internet veröffentlicht.

verurteilung Während die Aussagen in Schweden und Großbritannien nicht strafbar waren, beschäftigte der Fall in Deutschland mehrere Jahre lang die Justiz. Williamson argumentierte vor allem, er habe nicht mit einer Verbreitung der Aussagen in Deutschland rechnen können. 2014 wurde eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro rechtskräftig, 2017 nahm laut EGMR das Bundesverfassungsgericht eine Klage Williamsons nicht zur Entscheidung an.

Vor dem EGMR berief sich der heute 78-Jährige laut Gericht auf die Freiheit der Meinungsäußerung. Er wiederholte demnach, dass deutsches Recht auf seine Aussagen nicht anwendbar sei, während sie in Schweden nicht bestraft werden könnten.

verfahren Die Straßburger Richter erkannten hingegen in den deutschen Verfahren keine Fehler. Die deutsche Justiz sei zu Recht davon ausgegangen, dass Williamson die Folgen seiner Aussagen habe absehen können. Es sei klar gewesen, dass sie rund um die Welt und besonders in Deutschland wegen dessen Geschichte und auch der Tatsache, dass damals mit Benedikt XVI. ein Deutscher Papst war, Aufsehen erregen konnten.

Auch inhaltlich war dem EGMR zufolge die Einschätzung der deutschen Justiz, dass die Verharmlosung des Holocaust die Würde der jüdischen Opfer verletzt und den öffentlichen Frieden habe empfindlich stören können, nicht zu beanstanden. Williamson habe seine Meinungsfreiheit also gebraucht, um Ideen zu verbreiten, die gegen die Europäische Menschenrechtskonvention stünden.

verantwortung Der EGMR hielt auch fest, dass sich der Brite von den Aussagen nicht distanziert habe. Ferner erklärte das Gericht, dass diejenigen Länder, »die die Horrortaten der Nazis erfahren haben«, eine besondere moralische Verantwortung besitzen könnten, »sich von den massenweisen Grausamkeiten zu distanzieren«. Die Buße von 1800 Euro nannte der EGMR »sehr milde«.

Die sieben Richterinnen und Richter des zum Europarat gehörenden EGMR wiesen Williamsons Klage vor diesem Hintergrund als offensichtlich unbegründet ab. Sie trafen ihre Entscheidung, die endgültig ist, einstimmig.  epd

Schweiz

Drohung gegen koscheren Supermarkt

In Zürich ist es am Samstagabend zu einem Großaufgebot der Polizei vor jüdischen Einrichtungen gekommen

von Nicole Dreyfus  01.03.2026

Deutschland

Klein warnt vor Bedrohung für Juden in Deutschland

Wegen des Krieges in Nahost rechnet der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, mit einer »gesteigerten Bedrohungslage für jüdisches Leben in Deutschland«

 01.03.2026

Israel

Netanjahu an Iraner: »Vollendet es«

Regierungschef Benjamin Netanjahu richtet sich mit einer Ansprache auf Farsi an die iranische Bevölkerung

 01.03.2026

Iran

Britischer Verteidigungsminister: »Iran verliert die Kontrolle über seine Kommandostrukturen«

Großbritannien beteiligt sich am Militäreinsatz gegen den Iran. Verteidigungsminister Healey warnt vor wahllosen iranischen Angriffen

 01.03.2026

Türkei

Exil-Iraner im Glück

Nach dem Tod Chameneis feiern Exil-Iraner in der Türkei die Möglichkeit ihrer Rückkehr. Doch schwingt auch Sorge mit

 01.03.2026

Iran

Iran bestätigt Chameneis Tod und droht mit Vergeltung

Die staatlichen Medien des Iran haben Chameneis Tod bestätigt. Die Angriffe gehen beidseitig weiter - auch auf Golfstaaten

 01.03.2026

»Brüllender Löwe«

Präventivschlag gegen Iran: Die Lage im Überblick

Nach dem gemeinsamen Angriff Israels und der USA auf den Iran reagieren die Behörden auf die erhöhte Sicherheitslage. Die Lage im Überblick

 28.02.2026 Aktualisiert

Ukraine

Im Schatten der Drohnen

In Odessa, wo Strom, Wasser und die Sicherheit knapp sind, zeigen selbst jene, die kaum etwas haben, Solidarität und Mitmenschlichkeit – ganz nach dem Prinzip »Sei a Mentsch«. Ein Ortsbesuch

von Andreas Tölke  25.02.2026

Liechtenstein

Kein Ort, keine Geschichte

Vom Eschnerberg bis Vaduz: Jüdische Spuren im sechstkleinsten Staat der Welt

von Mark Feldon  25.02.2026