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Mein Herz gehört mir

Kommt nicht in die Tüte: mein Herz Foto: dpa

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Die Wiener Chewra Kaddischa ermuntert Juden, sich gegen Organentnahmen zu verwehren

von Alexia Weiss  11.02.2010 00:00 Uhr

So will es der Gesetzgeber: Wenn Berthold Sandorffy, Gott behüte, morgen bei einem Autounfall derart schwere Verletzungen erleiden würde, dass die Ärzte ihn für hirntot erklären, könnten die Mediziner ihm – ohne Rücksprache mit Angehörigen – Organe, wie das noch schlagende Herz, entnehmen. Für den Fall, dass ein anderer Mensch es vielleicht brauchen könnte. Das entspricht der österreichischen Gesetzeslage. Doch Sandorffy ist Jude – und möchte daher für den Fall des Falles ausschließen, dass eines seiner Organe transplantiert wird. Er möchte, so wie es die Halacha vorsieht, »dass mein Körper ganz begraben wird«.

Sandorffy sitzt zudem im Vorstand der Chewra Kadischa, einer Organisation, die sich seit fast 250 Jahren darum kümmert, dass jüdische Begräbisse in Österreich korrekt ablaufen. In dieser Funktion hat er nun eine Kampagne gestartet, mit der alle Mitglieder der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) aufgerufen werden, sich in ein Widerspruchsregister eintragen zu lassen. Dieses gibt es zwar schon seit 1995, doch ist es bisher kaum bekannt. »Ich finde es schade, das nicht zu nutzen«, meint Schandorffy.

herzenssache Derzeit sind in diesem Register rund 20.000 Personen eingetragen, sagt Maria Preschern-Hauptmann von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die das Register verwaltet. Nähere Informationen zu den Personen, die sich hier eintragen lassen, werden nicht gesammelt – es gibt keine Daten, die auf die Religionszugehörigkeit schließen lassen. Auch über die Beweggründe, sich eintragen zu lassen, »wissen wir nichts, wir dürfen sie auch nicht abfragen«. Eine Frau habe sich einmal wieder austragen lassen und den GÖG-Mitarbeitern ungefragt gesagt, warum sie das mache: »Mein Freund hat kürzlich ein Herz gebraucht und auch eins bekommen. Ich weiß jetzt, was das heißt.«

Dass in der GÖG Diskretion groß geschrieben wird, erleichtert es nach Ansicht Sandorffys jedem, sich – übrigens kostenlos – in das Register eintragen zu lassen. Den Brief, den die Chewra Kadischa zur Information zu diesem Thema verschickt hat, und Anzeigen in der IKG-Zeitung »Die Gemeinde« haben inzwischen eine Diskussion in Gang gesetzt. Natürlich gebe es jene, die meinen, man könne nicht von der Allgemeinheit verlangen, ein Organ gespendet zu bekommen, wenn man selbst nicht bereit sei zu spenden, sagt Sandorffy. Doch könne er versichern, dass jeder, der sich in das Register eintragen lässt, nicht benachteiligt wird, sollte er selbst eine Organtransplantation benötigen.

widerspruch Das Register wird ausschließlich dazu genutzt, um bei Patienten, die für hirntot erklärt werden und eine Organentnahme nicht mehr bewusst ablehnen können, zu prüfen, ob sie zu Lebzeiten entschieden haben, keine Organe zu spenden. Preschern-Hauptmann ergänzt: »Die Angehörigen können sich nicht für eine Organentnahme entscheiden, wenn ein Widerspruch des Verstorbenen vorliegt.«

Immer wieder akut würde die Diskussion zu diesem Thema bei jungen Unfallopfern, deren Organe im Normalfall gut funktionieren und daher für eine Entnahme be- sonders infrage kommen, sagt Wiens Oberrabbiner Paul Chaim Eisenberg. Aus rabbinischer Sicht ist die Definition des Todes problematisch: Sein Zeitpunkt wird im klassischen Judentum an das Aufhören von Herzschlag und Atmung geknüpft. Es gebe heute aber auch halachische Autoritäten, die den Hirntod anerkennen, so Eisenberg.

leben retten Der Oberrabbiner empfiehlt den Gemeindemitgliedern, sich ins Widerspruchsregister eintragen zu lassen, betont aber gleichzeitig, dass manche Transplantationen eine Mizwa sind. So spreche nichts gegen das Spenden einer Niere, wenn dies einer anderen Person das Leben rettet. »Während ein Lebender verpflichtet ist, Mizwot zu tun, kann man das von einem Toten aber nicht mehr verlangen.« Für den Oberrabbiner ist jedoch vor allem eines wichtig: »Auf alle Fälle sollte die Entscheidung nicht von fremden Ärzten getroffen werden.«

Handelt es sich bei dem für hirntot erklärten Patienten nicht um einen österreichischen Staatsbürger, werden vor einer Organentnahme immer die Angehörigen kontaktiert, beruhigt Preschern-Hauptmann. Ein stets »mitgeführtes Schreiben«, das klar darlegt, dass man keine Organentnahme wünsche, erfülle den Zweck ebenso wie der Eintrag ins Register, versichert die GÖG-Mitarbeiterin.

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