AMIA-Anschlag

Klage gegen Argentiniens Präsidentin abgewiesen

Die argentinische Präsidentin Cristina Kirchner Foto: dpa

AMIA-Anschlag

Klage gegen Argentiniens Präsidentin abgewiesen

Kirchner soll Aufklärung des Anschlags auf das jüdische Zentrum nicht verschleiert haben

 27.03.2015 10:39 Uhr

Ein Berufungsgericht in Buenos Aires hat am Donnerstag die Klage gegen die argentinische Präsidentin Cristina Kirchner wegen der mutmaßlichen Behinderung von Terror-Ermittlungen zurückgewiesen. Eine Straftat sei »inexistent«, befanden die Richter in ihrer Begründung und bestätigten damit die Ablehnung in der ersten Instanz. Gegen die Ablehnung kann noch Berufung vor dem Obersten Kassationsgericht eingelegt werden, wie die Tageszeitung »La Nación« berichtete.

Staatsanwalt Gerardo Pollicita wirft Kirchner vor, sie habe die Ermittlungen zum Anschlag auf das Gebäude des jüdischen Hilfswerks AMIA im Jahr 1994 erschwert. Pollicitas Anschuldigungen fußten auf der Anklage des toten Staatsanwalts Alberto Nisman. Dieser hatte wenige Tage vor seinem mysteriösen Tod Kirchner und Außenminister Héctor Timerman beschuldigt, die staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Arbeit zu dem Anschlag zu behindern. Kirchner hat die Vorwürfe stets energisch bestritten.

ungeklärt Der 51-jährige Nisman war am 18. Januar erschossen in seiner Wohnung aufgefunden worden. Es ist nicht endgültig geklärt, ob es sich um Suizid oder Mord handelte. Als Sonderstaatsanwalt war Nisman seit 2004 für die Aufklärung des Anschlags auf das AMIA-Gebäude zuständig. Für die Tat mit 85 Toten machte Nisman den Iran verantwortlich.

Außenminister Timerman und sein iranischer Kollege Ali Akbar Salehi hatten im Februar 2013 die Bildung einer Wahrheitskommission vereinbart. Deren Aufgabe ist es, alle Dokumente im AMIA-Fall zu prüfen und die von Interpol mit internationalem Haftbefehl gesuchten Iraner vor der Kommission in Teheran zu vernehmen.

Nach Auffassung Nismans verschleiert die Vereinbarung das eigentliche Vorhaben, nicht weiter nach den iranischen Beschuldigten zu fahnden. Diese Straffreiheit sei schon vor der Unterzeichnung des Abkommens ausgehandelt und mit der Unterzeichnung bestätigt worden, so Nismans Vorwurf. Als Gegenleistung habe der Iran den Kauf von argentinischem Getreide und die Lieferung von Erdöl zugesagt. epd

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