Ein Rechtsextremist hebt an einem öffentlichen Ort die rechte Hand zum bekannten Hitlergruß und wendet sich so an die Umstehenden. Ein kantonales Gericht in der Innerschweiz verurteilt den Mann daraufhin wegen »Rassendiskriminierung« zu einer Geldbuße.
In vielen Ländern gäbe es an einem solchen Urteil nichts zu rütteln. Das allerdings gilt nicht für die Schweiz. Die Richter am Bundesgericht in Lausanne, dem höchsten Gericht des Landes, hoben das Urteil kurzerhand auf – und sprachen den Hitleranhänger frei. Für sie ist selbst durch ein öffentliches Bekenntnis zum Nationalsozialismus der Tatbestand der »Rassendiskriminierung« nicht hinreichend erfüllt.
ideologie Der potenzielle Täter müsse vielmehr seine rechtsextreme Ideologie »aktiv verbreiten« oder öffentlich dafür werben, schrieben sie. Allein durch das Zeigen des Hitlergrußes würden Unbeteiligte noch nicht mit einschlägiger politischer Propaganda belästigt.
Nicht überraschend mussten die obersten Schweizer Richter für dieses Urteil (neben unvermeidlichem Applaus von ganz rechter Seite) auch viel verbale Prügel einstecken: »Brutaler und unmissverständlicher kann ein Symbol nicht sein«, schrieb beispielsweise der Zürcher Tages-Anzeiger über den durchgestreckten rechten Arm, an dem die Bundesrichter nichts Schlimmes finden können. Der israelische Botschafter in der Schweiz kritisierte das Urteil ebenso wie Vertreter des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG).
Nazisymbole Ausländische Medien fragen, wie in der Schweiz ein solches Urteil möglich sein kann. Sie übersehen dabei allerdings zum einen, dass die Schweiz beim Verbot von Nazisymbolen immer wieder große Zurückhaltung zeigt, weil die Behörden die Meinungsfreiheit höher gewichten als offensichtliche historische Erkenntnisse.
Zum anderen wurde im Nachgang des Urteilsspruches bekannt, dass zwei der fünf Lausanner Richter Mitglieder der Schweizerischen Volkspartei (SVP) sind – einer Partei, die das seit knapp 20 Jahren geltende Anti-Rassismus-Gesetz liebend gern abschaffen würde und das auch immer wieder sagt.
Geschichtsbewusstsein haben die Richter mit ihrem Urteil – in vielerlei Hinsicht – nicht an den Tag gelegt. Denn der Rechtsextremist zeigte den Hitlergruß vor vier Jahren auf der Rütli-Wiese, die gemeinhin als Geburtsort der Schweiz gilt – und als Hort des Antifaschismus: Hier versammelte 1940 nach der Kapitulation Frankreichs General Henri Guisan seine Offiziere, um sie zum unbedingten Widerstand gegen Nazi-Deutschland einzuschwören. Für Schweizer Nazis ist dies schon deshalb ein Ort der Provokation.