Pessach

Frei per Gesetz

Davon können Juden in Deutschland und Europa nur träumen. In Argentinien haben jüdische Staatsbürger an Pessach vier Tage frei, während ihre Kollegen arbeiten müssen. Insgesamt kommen argentinische Juden auf sieben zusätzliche arbeitsfreie Tage – gesetzlich geregelt und bezahlt.

»Wir sind sehr zufrieden mit der Feiertagsregelung«, sagt Débora Kott, Justiziarin und Direktorin der juristischen Abteilung des Dachverbandes der jüdischen Gemeinden in Argentinien (DAIA). Das Gesetz ist eindeutig: »Arbeitsfrei ist für alle Einwohner Argentiniens, die sich zur jüdischen Religion bekennen, am jüdischen Neujahrsfest (Rosch Haschana) zwei Tage, am Versöhnungstag (Jom Kippur) einen Tag und am Pessachfest die ersten beiden und die letzten beiden Tage.«

Parlament Bereits seit anderthalb Jahrzehnten ist die Regelung in Kraft. Der inzwischen verstorbene Abgeordnete Claudio Ramiro Mendoza hatte sie 1995 dem Parlament vorgelegt. Sie wurde ohne große kontroverse Diskussion angenommen. Mendoza war Mediziner und hat sich mit Initiativen im Bereich der Sozialgesetzgebung und der Menschenrechte in Lateinamerika einen Namen gemacht.

Was im Land der Gauchos für Juden gilt, trifft ebenso auch für die Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften und für Einwanderer zu. So brauchen zum Beispiel Staatsbedienstete, Angestellte im öffentlichen Dienst und Schüler, die armenische Vorfahren haben, am 24. April nicht zu arbeiten. An diesem »Aktionstag für Toleranz und Respekt zwischen den Völkern« gedenkt Argentinien des Genozids an der armenischen Bevölkerung in der Türkei. Auch Muslime haben an religiösen Feiertagen per Gesetz frei: Zum Fest des Fastenbrechens, zum Opferfest und dem muslimischen Neujahrsfest bleiben sie zu Hause – während der Lohn weitergezahlt wird.

Minderheiten Weder in anderen Ländern Lateinamerikas noch in Europa haben die Parlamente derart großzügige Gesetze für religiöse und nationale Minderheiten verabschiedet wie in Argentinien. »Sie sind beispielhaft«, findet auch Kott.

Probleme damit gibt es äußerst selten. Mal glaubt eine Stadtverwaltung, den freien Tag nur dann zugestehen zu müssen, wenn er auch ausdrücklich beansprucht wird. Andere interpretieren das Recht als eine nette Geste, die sie nach Gutdünken zeigen wollen. Für Klarheit sorgte 1997 der Spruch des argentinischen Ombudsmann. Dieser stellte fest, »dass die jüdischen Feiertage mit den katholischen Festen vergleichbar sind«, sagt Kott. In diesem Jahr an Pessach haben Argentiniens Juden allerdings nur drei zusätzliche freie Tage. Denn der zweite Tag Pessach fällt auf Ostern.

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