Moskau

Evan Gershkovich bleibt in Untersuchungshaft

Evan Gershkovich am Dienstag vor dem Stadtgericht Moskau Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Ein Moskauer Gericht hat die Untersuchungshaft für den Reporter der US-Zeitung »Wall Street Journal«, Evan Gershkovich, um weitere drei Monate verlängert. Damit bleibe der wegen angeblicher Spionage vom russischen Machtapparat verfolgte US-Amerikaner vorläufig bis zum 30. Juni hinter Gittern, teilte das Moskauer Stadtgericht am Dienstag bei Telegram mit.

Auf Fotos und einem Video war der Korrespondent zu sehen, der vor einem Jahr festgenommen worden war. Zuletzt hatte Kremlchef Wladimir Putin öffentlich darüber gesprochen, dass er bereit sei, Gershkovich gegen im Westen inhaftierte Russen auszutauschen.

Die Verhandlungen gegen den Journalisten in Moskau laufen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil Inhalte des Strafverfahrens als geheim eingestuft werden. Der Russland-Korrespondent des »Wall Street Journal« wurde Ende März 2023 auf einer Reportagereise in Jekaterinburg festgenommen.

Vorwürfe zurückgewiesen

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, »auf Anweisung der amerikanischen Seite« Staatsgeheimnisse über die Aktivitäten eines russischen Rüstungsunternehmens gesammelt zu haben. Gershkovich und sein Arbeitgeber weisen die Spionage-Vorwürfe zurück. Die US-Regierung erklärte, Gershkovich werde zu Unrecht festgehalten.

Im Dezember hatte das Weiße Haus mitgeteilt, dass Moskau ein Angebot Washingtons zur Freilassung des Journalisten sowie eines weiteren in Haft sitzenden US-Amerikaners, Paul Whelan, abgelehnt habe. Details des Angebots wurden nicht bekannt.

Putin sprach die Möglichkeit eines Austauschs Anfang Februar in einem Interview an. »Es macht keinen Sinn, ihn in Russland im Gefängnis zu halten«, sagte der Kremlchef. Die USA sollten darüber nachdenken, wie sie zu einer Lösung beitragen könnten. Putins Äußerungen danach ließen sich so interpretieren, dass eine Freipressung des im Dezember 2021 verurteilten Tiergartenmörders Wadim K. gemeint sein könnte.

Dieser hatte 2019 in Berlin einen Exil-Tschetschenen ermordet. K. soll den Mord im Auftrag staatlicher russischer Stellen verübt haben. Beide Fälle haben aber nichts miteinander zu tun und betreffen unterschiedliche Staaten. dpa

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