Ungarn

EuGH-Urteil: Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht

Proteste in Budapest gegen das ungarische Hochschulgesetz Foto: imago

Das ungarische Hochschulgesetz verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Das Gesetz, mit dem die von dem ungarischstämmigen jüdischen Mäzen George Soros gegründete Central European University (CEU) aus Budapest vertrieben wurde, verletze unter anderem EU-Grundrechte wie die akademische Freiheit, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-66/18).

Das Gesetz der Regierung in Budapest sieht vor, dass ausländische Universitäten auch in ihrem Ursprungsland aktiv sein müssen und der Betrieb der Hochschule von Ungarn vertraglich mit dem Heimatland vereinbart sein muss. Die von Soros gegründete CEU war die einzige Universität aus dem Ausland, die diese neuen Anforderungen nicht erfüllte. Ende 2018 verkündete die CEU ihren weitgehenden Umzug nach Wien. Betroffen davon waren jene Lehrgänge, die amerikanische Diplome vergeben - das Kernstück der CEU.

VERFAHREN Die EU-Kommission sah durch das Gesetz EU-Recht verletzt und leitete im April 2017 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein. Weil Ungarn die Bedenken nicht ausräumte, klagte die Brüsseler Behörde schließlich vor dem EuGH.

Sie argumentierte, das neue Gesetz sei ein Verstoß »gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen, in der gesamten EU Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen«. Zugleich liefen die neuen Vorschriften »dem Recht auf akademische Freiheit, dem Recht auf Bildung und der unternehmerischen Freiheit« zuwider, die in der EU-Grundrechte-Charta verankert sind.

Den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden Soros hat Orbán als Feindbild auserkoren.

Außerdem würden Verpflichtungen aus dem internationalen Handelsrecht - dem GATS-Abkommen - verletzt. Die Luxemburger Richter gaben der EU-Kommission nun weitgehend Recht. Das GATS-Abkommen werde verletzt und zudem werde gegen EU-Grundrechte wie die akademische Freiheit verstoßen.

SOROS Kritikern zufolge setzt Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán die Zivilgesellschaft des Landes seit Jahren unter Druck. Den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden Soros hat Orbán als Feindbild auserkoren. Er überzieht ihn mit Verleumdungen und antisemitisch konnotierten Anfeindungen.

Das Urteil vom Dienstag ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass das höchste EU-Gericht dem Rechtsnationalen Orban und seiner Regierung Einhalt gebietet. Im Mai erklärte der EuGH, dass grundlegende Teile des ungarischen Asylsystems gegen EU-Recht verstießen. Im Juni erklärten die Luxemburger Richter das sogenannte NGO-Gesetz von 2017 für rechtswidrig. dpa

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