Kroatien

Diplomatisches Kalkül

Bisher leer ausgegangen: ausländische Besitzer enteigneter Häuser Foto: imago

Vornehme Bürgerhäuser in der Altstadt von Zagreb oder Fabriken wie die des renommierten kroatischen Wurstherstellers Gavrilovic – die Liste der Immobilien ist lang, die die sozialistische Regierung Jugoslawiens nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet hatte. Aber noch immer hoffen viele betroffene Familien – bislang jedoch meist vergeblich – auf eine Entschädigung für ihr ehemaliges Eigentum.

Nun scheint neuer Schwung in die Restitutionsfrage gekommen zu sein, auch wenn die ganze Sache noch vertraulich behandelt wird: Aktuelle Medienberichte oder Pressemitteilungen über eine mögliche Änderung des bestehenden Restitutionsgesetzes sucht man jedoch in Kroatien vergeblich. Auch das kroatische Parla-
ment hüllt sich auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen in Schweigen, wenn es um die geplante Gesetzesnovellierung geht.

An die Öffentlichkeit ist der Plan einer Gesetzesänderung durch die Jewish Claims Conference (JCC) gekommen, die sich für die Rückgabe des während des Holocaust verlorenen jüdischen Eigentums engagiert. In einem Blog-Eintrag wurde von der geplanten Gesetzesnovellierung in Kroatien berichtet, die auch für Holocaustopfer gelte.

Darin äußerte Arie Bucheister, der bei der Claims Conference für Restitutionsfragen zuständig ist, seine Bedenken: Die Gesetzesänderung könnte möglicherweise nicht das gesamte Eigentum umfassen, das zwischen 1941 und 1945 beschlagnahmt wurde. Zudem sei ein geplanter Antragszeitraum von acht Monaten zu kurz, wird Bucheister von der Jewish Telegraphic Agency zitiert.

novellierung Mit solchen Details hält man sich in Kroatien unterdessen zurück: »Wir haben noch keine offiziellen Informationen über die geplante Gesetzesänderung«, sagt Ivo Goldstein. Der renommierte Historiker leitet die jüdische Gemeinde »Bet Israel« in der Hauptstadt Zagreb.

Entsprechend kenne man den möglichen Inhalt der Novellierung noch nicht. Sollte es jedoch dazu kommen, werde dies von der jüdischen Gemeinschaft auf alle Fälle begrüßt, betont Goldstein. Wer wisse, dass er Ansprüche habe, solle auf alle Fälle schon jetzt mit dem Zusammentragen von Nachweisen beginnen, da dies erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nehme – vor allem, wenn die Antragsteller im Ausland leben.

Diesen Rat gibt auch der Zagreber Rechtsanwalt Berislav Zivkovic, der sich auf Restitutionsfragen spezialisiert hat. »Im Antrag muss genau präzisiert werden, welches Vermögen zurückverlangt wird«, betont Zivkovic. Dies könne durch Auszüge aus dem Grundbuch, dem Kataster oder Besitzurkunden nachgewiesen werden. Zudem müsse die Verwandtschaft zum ehemaligen Eigentümer belegt werden.

Für neue Anträge seien zwar alle bisherigen Fristen abgelaufen, bei einer Gesetzesänderung sei jedoch mit neuen Zeiträumen zu rechnen. So könnten auch Personen, die es bisher versäumt haben, ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend machen, zum Zug kommen, sagt Zivkovic.

Kroatien hatte 1996 erstmals ein Restitutionsgesetz verabschiedet, das die Rückgabe oder Entschädigung von Eigentum regelt, das während der jugoslawischen sozia-
listischen Herrschaft »nationalisiert« worden war. Das Gesetz trat am 1. Januar 1997 in Kraft. Recht auf Rückgabe oder Entschädigung hatten allerdings ausschließlich kroatische Staatsangehörige, die ihre Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend machen mussten.

staatsverträge Das Gesetz wurde 2002 korrigiert und räumte fortan auch Ausländern das Recht auf Entschädigung oder Rückgabe von Eigentum ein – allerdings nur, insofern dies auch durch bilaterale Staatsverträge geregelt war. Das war bei vielen Ländern, darunter auch Deutschland, jedoch nicht der Fall. Die Frist für die Antragstellung betrug ebenfalls sechs Monate und lief Anfang 2003 aus.

Die Gleichstellung von Ausländern mit kroatischen Staatsbürgern setzte sich jedoch in der Praxis nicht durch. Jahrelang schlummerten viele Anträge bei kroatischen Anwälten, die meist nicht mehr als den guten Ratschlag geben konnten, die beiderseitigen Staatsverträge abzuwarten.

Vor gut einem Jahr kam erneut Hoffnung auf: Im Fall der Zlata Ebenspanger, einer brasilianischen Staatsbürgerin, stellte der Oberste Gerichtshof in Zagreb in letzter Instanz fest, dass Ausländer Kroaten gleichgestellt seien – wie es in der Gesetzesfassung von 2002 bereits verankert ist. Das Urteil gilt als Basis für andere Verfahren, die noch anhängig sind.

eU-beitritt Hoffnung dürfte auch der geplante Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union geben: Das Land hat die Verhandlungen dazu abgeschlossen. Damit kann Kroatien am 1. Juli 2013 offiziell 28. Mitglied der Staatengemeinschaft werden. Bis dahin erfolgt allerdings noch ein Monitoring, bei dem die EU-Kommission halbjährlich Kroatiens Fortschritte in den Bereichen Justiz und Menschenrechte bewertet – wozu auch das Restitutionsgesetz gehören dürfte.

Im Nachbarland Serbien beherrscht die Restitutionsfrage hingegen derzeit die meisten Medien: Noch vor der Sommerpause soll ein entsprechender Gesetzesentwurf eingereicht und spätestens im Oktober vom Parlament verabschiedet werden, meldet die amtliche serbische Nachrichtenagentur Tanjug. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die Ende Juni erstmals zusammengekommen war.

Möglich sei jedoch ein Limit von drei Milliarden Euro für Entschädigungszahlungen. Der Entwurf gehört zu einem Gesetzespaket, mit dem Serbien auf eine möglichst schnelle EU-Mitgliedschaft hofft. Bislang sind in Serbien 14.000 Anträge auf Entschädigung eingegangen, darunter 4.000 aus dem Ausland.

In Bosnien-Herzegowina ist die Vermögensrückgabe ebenfalls noch nicht geklärt, auch wenn seit dem Zerfall Jugoslawiens mittlerweile mehr als 20 Jahre vergangen sind. Schätzungen zufolge sollen eine Million Hektar Grundstücke und drei Millionen Quadratmeter Wohn- und Geschäftsräume unter die Restitution fallen. Kirchen und Religionsgemeinschaften könnten dabei sieben Prozent des Gesamteigentums zustehen, berichtete das bosnische Programm von Radio Free Europe. Der Versuch, ein Restitutionsgesetz einzuführen, war in Bosnien-Herzegowina zuletzt vor drei Jahren gescheitert.

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