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»Das Kindeswohl ist nicht gefährdet«

Beatrix Karl Foto: dpa

Die österreichische Justizministerin, Beatrix Karl (ÖVP), hat die Straffreiheit der Beschneidung in der Alpenrepublik noch einmal bekräftigt. In einer Erklärung des Justizministeriums stellte die Ministerin unter Berufung auf mehrere Strafrechtler fest, dass die rituelle Zirkumzision bei Einwilligung durch die Eltern straffrei sei. Nach dem Strafrecht werde »das Kindeswohl durch eine religiös motivierte Einwilligung in eine Beschneidung« nicht gefährdet, eine Strafbarkeit liege nicht vor. Dies unterscheide sich von der deutschen Rechtssituation.

Die Justizministerin reagierte mit ihrer Erklärung auf Äußerungen der Landeshauptmänner von Vorarlberg und Kärnten, die den Kliniken in ihrem Bundesland empfohlen hatten, keine Beschneidungen mehr vorzunehmen.

Wahlen Diese Empfehlung hatte heftige Kritik der jüdischen Gemeinden Österreichs hervorgerufen. Der Präsident des Bundesverbandes der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs, Oskar Deutsch, warf den Landeshauptmännern »Populismus« vor, der mit »anstehenden Wahlen« zu tun habe. Die Straffreiheit der Beschneidung in Österreich dürfe nicht beeinträchtigt werden, sagte Deutsch.

In einem Interview mit der am Donnerstag erscheinenden Jüdischen Allgemeinen forderte er die österreichische Bundesregierung auf, sich eindeutig zur Religionsfreiheit zu bekennen. Sie muss »Stellung dazu zu beziehen, dass die bestehenden Gesetze nicht modifiziert werden und die Beschneidung auch weiterhin erlaubt sein wird«, bekräftigte Oskar Deutsch. ja

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