Schweiz

Amoklauf gegen die Wahrheit

Im Gerichtssaal: Anne Franks Tagebuch Foto: ddp

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Amoklauf gegen die Wahrheit

In Basel steht ein Neonazi vor Gericht, weil er Anne Franks Tagebuch als »Lüge« bezeichnet hat

von Peter Bollag  19.07.2010 12:09 Uhr

Mitten im Hochsommer steht am Mittwoch in der Schweiz ein wichtiger Gerichtstermin an: Vor dem Basler Strafgericht muss sich ein Aktivist der Nazi-Partei Pnos (Partei der National Orientierten Schweizer) verantworten. Dem 22-jährigen Philippe Eglin wird Rassendiskriminierung zur Last gelegt. Er hatte auf der Pnos-Webseite das Tagebuch der Anne Frank eine »Lüge« genannt und geschrieben, der Tod des Mädchens sei allein »auf die Bombardierung ziviler Ziele durch die alliierten ›Befreier‹ zurückzuführen«. So viel Geschichtsfälschung wurde nun zum Fall für die Schweizer Justiz, die das seit 15 Jahren geltende Anti-Rassismus-Gesetz ansonsten oft eher zurückhaltend anwendet.

Der Angeklagte Eglin ist im rechten Spektrum des Landes kein unbeschriebenes Blatt. So tritt er gerne bei rechtsextremen Kundgebungen in der Schweiz, aber auch im Ausland auf. Zuletzt war er einer der Hauptreferenten bei einer 1.-Mai-Kundgebung der NPD im bayrischen Schweinfurt. Zu jener deutschen Partei pflegt Eglin intensive Beziehungen. Die können allerdings nicht über die politische Bedeutungslosigkeit der Pnos hinwegtäuschen: Die Klein-Partei verfügt in einigen wenigen Gemeindeparlamenten der Deutschschweiz über einzelne Mandate – bei regionalen oder nationalen Wahlen musste ihr Stimmenanteil bisher jeweils mit der Lupe gesucht werden.

Wegen seiner notorisch rechtsextremen Gesinnung war Eglin auch schon früher verurteilt worden, so 2007 wegen Körperverletzung. Seine Ideologie wurde dem Logistik-Assistenten auch beruflich zum Verhängnis. Sein Arbeitgeber, der Basler Pharma-Multi Novartis, setzte ihn vergangenes Jahr auf die Straße. Zur Begründung sagte man ihm: Seine Ansichten seien mit denen des global tätigen Unternehmens unvereinbar.

erwartungen Bei dem Prozess am Mittwoch will auch der Basler Schauspieler Buddy Elias zugegen sein. Der 85-jährige Cousin von Anne Frank hatte mit seinem Anne-Frank-Fonds Eglin und die Pnos angezeigt. Elias geht davon aus, dass es zu einer Verurteilung des rechten Aktivisten kommen wird. Allerdings: »Meine Erwartungen sind nicht allzu hoch«, sagte er im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen. Die Verhandlung sei verschleppt worden, das verstärke bei ihm den Eindruck, die Basler Justiz nehme den Fall nicht besonders ernst. Außerdem, so Elias, ermutige der jüngste Entscheid der Schweizer Regierung, Hitlergruß und Hakenkreuz nicht zu verbieten, Gesinnungstäter wie Eglin.

Tatsache ist auf jeden Fall, dass Eglins einschlägiger Artikel über das Schicksal der Anne Frank auch kurz vor Prozessbeginn noch auf der Webseite zu lesen war. Die zuständige Gerichtspräsidentin behielt sich deshalb die Maßnahme vor, die Seite per superprovisorischer Verfügung gleich nach dem Prozess sperren zu lassen.

lasche justiz Dies wohl auch, weil sie den Vorwurf von Buddy Elias, die Justiz habe eine zu lasche Einstellung gegenüber dem Nazi-Aktivisten, gar nicht erst aufkommen lassen will. Gegenüber lokalen Medien meinte sie im Vorfeld des Prozesses, der Angeklagte, der bei den Befragungen der Staatsanwaltschaft jegliche Aussage verweigerte und sich bei der Verhandlung selbst verteidigen will, sei »uneinsichtig«, und es könne ihm keine gute Prognose gestellt werden.

Zum gleichen Urteil kommt der Basler Rechtsextremismus-Experte Samuel Althof: »Das Verfahren und selbst eine allfällige Verurteilung halten Eglin offensichtlich nicht davon ab, weiter in der ultrarechten Szene aktiv zu sein.«

Biedermann Immerhin ist der Angeklagte seit einigen Wochen nicht mehr Präsident der Basler Pnos-Sektion. Offensichtlich um sich selbst aus dem Schussfeld zu nehmen, trat er vor einigen Wochen von diesem Amt zurück. Zwar begründete er seinen Schritt mit beruflichen Gründen – doch dies nimmt ihm Samuel Althof nicht ab: »Solche Rücktritte sind bei der Pnos durchaus üblich.« Wenn Strafverfahren gegen ihre Mitglieder durchgeführt würden, versuche sie um jeden Preis das Biedermann-Image aufrechtzuerhalten, so Althof.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von umgerechnet 5.000 Euro. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet.

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