Urteil

Sieben Jahre Haft für Mosche Katsav

Der ehemalige israelische Präsident Moshe Katsav muss eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung antreten. Foto: Flash 90

Sieben Jahre Haft für Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Behinderung der Justiz. Heute ist in Tel Aviv das Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten des Staates Israel, Mosche Katsav, verkündet worden. »Der Angeklagte hat die Verbrechen verübt und muss, wie jeder andere auch, die Konsequenzen tragen. Kein Mensch steht über dem Gesetz«, erklärten die Richter am Bezirksgericht. Die Haftstrafe verlängert sich um zwei Jahre Bewährung, zudem muss Katsav 125.000 Schekel (etwa 25.000 Euro) als Entschädigung an die beiden Opfer zahlen. »Es ist eine Lüge«, schrie der Verurteilte während der Verlesung, »sie liegen falsch. Die Frauen wissen, dass sie lügen«.

Im Dezember 2010 wurde der heute 65-Jährige offiziell wegen schwerwiegender sexueller Übergriffe gegen ihm unterstellte Frauen schuldig gesprochen. Dem einstigen Präsidenten und Tourismusminister war vorgeworfen worden, die im Ministerium beschäftigte A. während seiner Zeit als Minister vergewaltigt und sexuell belästigt zu haben. Zudem wurde er schuldig gesprochen, H., die Angestellte in der Präsidentenresidenz, sexuell misshandelt und genötigt zu haben.

AUSGENUTZT Die Richter George Karra und Miriam Sokolov stimmten dem relativ hohen Strafmaß zu, die dritte Vorsitzende, Judith Schevach, hingegen befand, vier Jahre und ein höherer Geldbetrag für die Opfer wären angemessener gewesen. Karra begründete das Urteil zudem damit, dass Katsav seine Position als Präsident ausgenutzt habe und unterstrich die Schwere der Taten, die in einem öffentlichen Amt begangen wurden. Er sagte außerdem: »Vergewaltigung schmerzt und ruiniert die Seele eines Menschen. Sexuelle Belästigung trampelt auf der Würde des Opfers herum.«

Bis zur Urteilsverkündung hatte es mehr als ein Jahr gedauert. Vor zwei Jahren war dem Ex-Präsidenten von Generalstaatsanwalt Menachem Mazuz eine Vereinbarung im Strafprozess vorgeschlagen worden, bei der er wahrscheinlich mit einer Bewährungsstrafe davongekommen wäre. Katsav schlug den Deal jedoch aus und betonte, er wolle vor Gericht seine Unschuld beweisen. Von Anfang an meinte er, er sei Opfer einer Kampagne vor allem der Medien geworden. Die Beweise gegen ihn wogen jedoch so schwer, dass er in allen Fällen schuldig gesprochen wurde. Der ehemalige Präsident muss seine Haftstrafe am 8. Mai antreten.

Waffenruhe

Israelische Armee bereitet Offensive auf Gaza-Stadt vor

Sollte sich die Hamas nicht freiwillig entwaffnen, will die Armee den Angriff noch im März beginnen

 11.01.2026

Be'eri

Nach dem 7. Oktober

Daniel Neumann hat den Kibbuz Be’eri besucht und fragt sich, wie es nach all dem Hass und Horror weitergehen kann. Er weiß, wenn überhaupt, dann nur in Israel

von Daniel Neumann  10.01.2026

Knesset

In den Startlöchern

Israels Parteien bereiten sich auf die Wahl vor

von Sabine Brandes  10.01.2026

Nachrichten

Wetter, Katargate, Bevölkerung

Kurzmeldungen aus Israel

von Sabine Brandes  10.01.2026

Kommentar

Ärzte mit Grenzen

Die Waffen schweigen weitgehend in Gaza, der Informationskrieg tobt weiter. Ein besonders niederträchtiges Beispiel liefert »Ärzte ohne Grenzen«

von Wolf J. Reuter  10.01.2026 Aktualisiert

Kommentar

Die Proteste im Iran und die blamable Berichterstattung von ARD und ZDF

Die Mullahs sollen weg, der Schah soll kommen: Dafür hat die Linke gerade keine Erklärung parat - und mit ihr auch nicht die links geprägten Redaktionen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks

von Christoph Lemmer  10.01.2026

Gesellschaft

»Habaita« – das Wort des Jahres in Israel

Ein simpler hebräischer Ausdruck aus drei Silben bezeichnet das Gefühl eines ganzen Landes

von Sabine Brandes  10.01.2026

Iran

Netanjahu zu den Protesten im Iran: »Wir stehen an eurer Seite«

Jerusalem beobachtet genau, wie das Regime in Teheran auf die Demonstrationen reagiert

von Sabine Brandes  10.01.2026 Aktualisiert

Belgien

Außerhalb des Völkerrechts

Die belgische Regierung verweigert einer Staatsangehörigen die konsularische Betreuung, weil sie in einer von Brüssel nicht anerkannten israelischen Siedlung lebt

 09.01.2026