Israel

Oberstes Gericht berät erneut über Amtsenthebungsgesetz

Das Oberste Gericht Israels Foto: Copyright (c) Flash 90 2008

Israels Oberstes Gericht ist erneut zusammengekommen, um sich mit Petitionen gegen ein Gesetz zu befassen, das die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten erschwert. An den Beratungen in Jerusalem am Donnerstag nahmen neben der obersten Richterin Esther Chajut zehn weitere Richter teil. Es war nicht bekannt, ob bereits am Donnerstag eine Entscheidung fallen wird.

Israels Parlament hatte die Gesetzesänderung im März verabschiedet. Demnach wäre eine Amtsenthebung nur wegen psychischer oder anderer gesundheitlicher Gründe möglich. Außerdem ist dafür eine Mehrheit von 75 Prozent der Regierung und von mindestens 80 der 120 Abgeordneten notwendig. So soll eine Einflussnahme des Obersten Gerichts oder der Generalstaatsanwaltschaft verhindert werden.

Bestechlichkeit Die Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara hatte die Aufhebung des Gesetzes gefordert, weil es persönlich auf den Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zugeschnitten sei. Netanjahu ist aktuell wegen Betrugs, Untreue und Bestechlichkeit angeklagt.

Nach einer ersten Beratung Anfang August hatte das Gericht eine Erklärung darüber gefordert, warum die Gesetzesänderung nicht erst nach der nächsten Parlamentswahl in Kraft treten sollte. Die oberste Richterin Chajut sagte damals während der Anhörung, es sei »klar«, dass das Gesetz zu Netanjahus Nutzen verabschiedet wurde.

Es wird davon ausgegangen, dass der Regierungschef sich mit dem Gesetz dagegen absichern will, wegen eines möglichen Interessenkonflikts des Amtes enthoben zu werden.

Justiz Netanjahus Regierung treibt seit Jahresbeginn einen Umbau der Justiz voran. Im Rahmen des umfassenden Gesetzesvorhaben hatte das Parlament im Juli eine weitere höchst umstrittene Gesetzesänderung verabschiedet.

Der Staat Israel hat keine schriftliche Verfassung und fußt stattdessen auf einer Sammlung von Grundgesetzen. In Israels Geschichte wurde bisher noch nie ein Grundgesetz oder eine Änderung eines Grundgesetzes aufgehoben. Sollte dies nun geschehen und die Regierung die Entscheidung nicht akzeptieren, droht dem Land eine Staatskrise. dpa

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