Israel

Oberster Gerichtshof erkennt Konversionen an

Der Oberste Gerichtshof in Israel Foto: Flash90

Der israelische Oberste Gerichtshof hat am Montag ein wegweisendes Urteil in Sachen Übertritte zum Judentum gefällt: Ab sofort muss der Staat auch reformierte und konservative Konversionen anerkennen, die in Israel durchgeführt wurden, und den Betreffenden die Staatsangehörigkeit verleihen.

INNENMINISTERIUM Acht von neun Richtern stimmten für die Anerkennung. Ihre Entscheidung folgte nach zwei Petitionen aus den Jahren 2005 und 2006 von zwölf Menschen, die in Israel durch nicht-orthodoxe Strömungen zum Judentum übergetreten waren. Deren Antrag auf Staatsbürgerschaft wurde damals vom Innenministerium abgelehnt.

Über 15 Jahre lang hatte das Religious Action Center in Israel versucht, dies außergerichtlich zu ändern und eine Einigung mit dem Staat zu erreichen. Jedoch ohne Erfolg. Zu stark war die Ablehnung des Obersten Rabbinats.

EINBÜRGERUNG 2016 hatte der Oberste Gerichtshof bereits geurteilt, dass Bewohner Israels, die keine Staatsbürger sind und durch nichtstaatliche orthodoxe rabbinische Gerichte konvertiert waren, sehr wohl die Einbürgerung erhalten können.

Die Reform- und Konservativenbewegungen sind die stärksten Strömungen innerhalb des amerikanischen Judentums. Beide drückten ihre Freude über das Urteil aus. Der Präsident der Vereinigung Reform Judentum in den USA, Rabbiner Rick Jacobs, sagte: »Diese Entscheidung wurde über Jahre vorbereitet. Es zeigt die Verschiedenheit und die Lebendigkeit des jüdischen Lebens in Israel und der ganzen Welt.«

»Wir hoffen, dass das Urteil dabei hilft, unsere Bewegungen in Israel weiter anzuerkennen.«

Rabbiner Rick Jacobs

Das Gericht habe damit die Realität bestätigt, dass das jüdische Volk durch die Taten der Reform- und Konservativenbewegung stärker ist als ohne. »Wir hoffen, dass das Urteil dabei hilft, unsere Strömungen in Israel weiter anzuerkennen.«

RECHTE Die Rabbinische Versammlung der konservativen Bewegung in den USA erklärte, es handele sich um ein »Rüffel« gegen die jüngsten Versuche der Knesset, die religiöse Freiheit in Israel einzuschränken. »Dies hat lange gedauert. Es war keine schnelle Justiz, sie war gut und gerecht.« Die Versammlung ruft nun alle Parteien in Israel auf, den Gerichtsentscheid anzuerkennen und die religiösen Rechte der Menschen proaktiv zu respektieren.

Auch das ultraorthodoxe Oberrabbinat in Israel meldete sich zu Wort. Der sefardische Oberrabbiner Yitzhak Yosef sagte: »Was die Reformierten und Konservativen als ›Konversion‹ bezeichnen, ist nichts als eine Fälschung des Judentums.« Er wolle von der Politik eine »Reparatur« dafür. Sein aschkenasischer Kollege David Lau nannte die Menschen, die durch reformierten oder konservative Rabbiner übergetreten sind, »keine Juden«.

Entsprechend des Rückkehrrechts ist es jedem Menschen, der im Ausland konvertiert ist, erlaubt, in Israel einzuwandern. Den Pass erhält derjenige in der Regel automatisch. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht, innerhalb welcher Strömung des Judentums der Übertritt durchgeführt wurde. Es wird lediglich geprüft, ob die entsprechende Jüdische Gemeinde anerkannt ist.

MEHRZAHL Das jetzige Urteil bezieht sich somit lediglich auf jene Menschen, die in Israel konvertierten und denen im Anschluss die Staatsbürgerschaft verwehrt wurde. Bei der Mehrzahl handelt es sich um Partner von israelischen Bürgern.

Israelische Medien geben an, dass durch die reformierten und konservativen Bewegungen in Israel einige hundert Personen jährlich zum Judentum konvertieren. Die große Mehrheit von ihnen habe bereits die israelische Staatsbürgerschaft entsprechend des Rückkehrrechts. Das besagt, es reiche aus, dass eine Großmutter oder ein Großvater jüdisch ist oder war, um Alija zu machen.

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