Verbraucherrecht

Geld statt Gutschein

Auch für Spielzeug gilt: bei Rückgabe Geld zurück Foto: Flash 90

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Geld statt Gutschein

Ein neues Gesetz ändert die bisherige Umtausch-Praxis

von Sabine Brandes  21.12.2010 10:12 Uhr

Wie Pilze sprießen Einkaufszentren von Zefat bis Jerusalem und Beer Schewa auf den grünen Wiesen. In der Mall, hebräisch Canion genannt, gibt es von Mode über Möbel bis zu Musik alles, was das Herz der Kauflustigen begehrt. Israelis sind verrückt nach Shopping. Jedes Wochenende bilden sich kilometerlange Staus vor den Parkhäusern. Wer es sich allerdings nach dem Kaufrausch anders überlegte und umtauschen wollte, hatte das Nachsehen. Als Retoure schoben die Geschäfte lediglich Gutscheine über die Theke. Seit 14. Dezember aber gehören sie der Vergangenheit an – bei Nichtgefallen gibt es nun Bares. Das brandneue Erstattungsgesetz bei Umtausch garantiert die Rückzahlung der Kaufsumme in klingender Münze.

Bislang galt die Praxis »Coupon statt Bargeld« in fast allen israelischen Geschäften, ob Supermarkt, Boutique oder kleiner Handwerkerladen. Lediglich einige wenige große Ketten, etwa die Modemarke Fox, die Baumärkte ACE und Homecenter sowie Ikea und die Drogerie Super-Pharm hatten sich aus eigener Initiative vor Jahren entschlossen, Bargeld auszuzahlen, wenn die Kunden unversehrte Ware ins Geschäft zurückbrachten.

»Mich hat das mit den Gutscheinen oft geärgert«, gibt Liron Itay zu, die auf der Suche nach Schnäppchen durch die Metropole Tel Aviv streift. Von der neuen Regelung hält sie viel. »Endlich ein vernünftiges Gesetz, das den ganz normalen Menschen dient«, Die 33-Jährige findet richtig, dass die Kunden nicht mehr abgespeist werden, sondern das bekommen, worauf sie ein Recht haben. »Es ist höchste Zeit dafür. Schließlich hat man den Artikel gekauft, weil man genau diesen einen wollte und nicht irgendetwas anderes aus dem Laden.« Itay ist überzeugt, dass es im Endeffekt beiden Seiten zugute kommt, weil Kunden sich beim Kauf sicherer fühlen und deshalb auch eher zugreifen würden.

Knesset Jedoch brauchte es mehr als fünf Jahre, bis das neue Gesetz nach der Zustimmung in der Knesset Realität wurde. So lange debattierten die Politiker mit Interessenvertretungen über Details und exakte Formulierungen. Ursprüngliche Idee war, Israel dem amerikanischen Status quo anzupassen. Während die Konkurrenz in den USA für Selbstregulierung sorgte, und es keines Gesetzes bedarf, werden sich Geschäftsinhaber in Israel umstellen müssen. Auch in Europa ist es seit Jahren gang und gäbe, Geld auszuzahlen. Händler dort wissen, dass eine liberale Umtauschregelung den Absatz in die Höhe schnellen lässt. Kunden kaufen generell mehr, wenn sie wissen, dass sie nicht in jedem Fall auf der Ware sitzen bleiben. Die Chance, dass sie wiederkommen oder gleich nach dem Umtausch aus freien Stücken etwas anderes aussuchen, ist groß.

Experten schätzen, dass das Gesetz auch dem hiesigen Einzelhandel einen Aufschwung beschert. Ophir Akunis, Vorsitzender des Knessetkomitees, nennt die Durchsetzung eine »Konsumentenrevolution«, die Israel den westlichen Ländern in Sachen Verbraucherschutz gleichsetzt. »Der 14. Dezember ist ein Feiertag«. Auch wenn manche meinen, Israelis würden den Umtausch nun zum nationalen Sport erklären, denken Insider anders. Super-Pharm hat die Geld-zurück-Garantie bereits vor einigen Jahren zur Firmenpolitik erklärt. In diesem Jahr nahmen sie Waren im Wert von etwas mehr als 20 Millionen Euro zurück. »Davor war es jedes Mal ungefähr dieselbe Summe«, so der Pressesprecher. »Ich bin überzeugt, dass die Menschen ihr Kaufverhalten nicht ändern werden, nur weil sie jetzt überall gegen Bargeld umtauschen können.«

Schekel Dudi Levy sieht das anders. Der Inhaber eines kleinen Schreibwarengeschäfts im Zentrum fürchtet stattdessen, dass jede Menge Schwierigkeiten auf ihn zukommen. »Es werden ständig Leute mit aufgerissenen Packungen oder Dingen kommen, die sie kaputt gemacht haben, und dafür Geld verlangen. Dann werde ich viel herumdiskutieren müssen. Vielleicht ist dieses Gesetz sinnvoll für große Ketten, für kleine Einzelhändler wie mich ist es sehr ungünstig.« Doch die drei Schekel für den Bleistift, den man nicht mehr will, werden auch zukünftig nicht ausbezahlt. Lediglich Gegenstände und Dienstleistungen ab einem Wert von 50 Schekel, etwa zehn Euro, fallen unter die Regelung.

Kritiker monieren, sie beinhalte derart viele Ausnahmen, dass schnell aus der wohlgemeinten Neuerung ein Papiertiger werden könnte. Die Vertretung der heimischen Einzelhändler setzte durch, dass es nicht schlicht »Geld zurück« heißt, sondern zahlreiche Einschränkungen die Kunden verwirren.

Generell gilt: Umtausch innerhalb von zwei Wochen, Rückzahlung auf dieselbe Weise, wie gekauft wurde, also bar, per Kreditkarte oder Scheck. Händler sind bei jedem Umtausch berechtigt, eine Gebühr von fünf Prozent, maximal 100 Schekel, einzubehalten. Die Produkte sind in sieben Gruppen eingeteilt, für die jeweils eine andere Regel gilt. Bei Kleidung und Schuhen kann man es sich, anders als in Deutschland, lediglich zwei Tage lang anders überlegen. Für Elektrogeräte muss man sogar zehn Prozent oder 100 Schekel berappen, ist die Packung bereits geöffnet.

schwarze Liste Knessetmitglied Eitan Cabel (Arbeitspartei) hatte das Gesetz initiiert und auch vor dem Obersten Gerichtshof durchgesetzt, dass es nun implementiert werden muss. Er hat vor, eine Website für Beschwerden von Konsumenten einzurichten. »Wir werden Internet und Facebook benutzen, um die Kunden zu schützen und es mit den Geschäften aufzunehmen, die sich nicht an die neue Rechtsprechung halten«, machte er klar. »Ich werde mich persönlich darum kümmern, dass diese Läden sich ganz schnell auf einer schwarzen Liste wiederfinden.«

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