Abkommen

Frag den Konsul

Hilfreich: das Auswärtige Amt Foto: Thomas Imo

Zahlreiche Staaten der Welt erkennen Israel nicht an. Entsprechend gibt es dort auch keine israelischen Botschaften, an die Israelis sich wenden können, wenn sie zum Beispiel als Touristen in einem solchen Land in eine Notlage geraten. In diesem Falle scheint sich die viel beschworene deutsch-israelische Freundschaft wieder einmal zu bewähren. Wie israelische Medien am Wochenende berichteten, führen das Auswärtige Amt und das israelische Außenministerium derzeit Gespräche über die Gewährung konsularischen Beistands für israelische Staatsbürger im Ausland.

Damit würden deutsche Auslandsvertretungen Unterstützung für israelische Staatsbürger in Ländern anbieten, in denen Israel selbst nicht konsularisch vertreten ist – dazu zählen die meisten muslimischen Staaten sowie zahlreiche Länder der Dritten Welt.

Wie das Auswärtige Amt der Jüdischen Allgemeinen auf Anfrage mitteilt, hätten deutsche Diplomaten bereits in der Vergangenheit Israelis in Notlagen unterstützt. So seien bei einem Fährunglück in Tansania im Sommer 2012 zwei israelische Touristinnen vom deutschen Konsul betreut und versorgt worden.

Zusammenarbeit Die Überlegungen über konsularische Hilfe für israelische Staatsbürger wurden in dieser Woche während der Deutsch-Israelischen Konsularkonsultationen zwischen dem deutschen Beauftragten für Rechts- und Konsularfragen, Franz-Josef Kremp, und seinem israelischen Amtskollegen Igal Zarfati in Tel Aviv erstmals erörtert. Die Palette der denkbaren Hilfeleistungen kann von der Unterstützung bei der Heimreise von Schwerkranken oder von Touristen in Not, denen Reisedokumente, Geld und Handy gestohlen wurden, bis hin zur Betreuung von Häftlingen und bei Todesfällen reichen.

Die Einzelheiten und Modalitäten müssen nach Angaben des Auswärtigen Amtes jedoch noch geklärt werden. Beide Länder hatten bei den Regierungskonsultationen im Dezember 2012 beschlossen, im Vorfeld des 50-jährigen Bestehens der diplomatischen Beziehungen zwischen Israel und der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 die Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen in beiden Ländern weiter zu vertiefen.

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