Israels nationale Fluggesellschaft El Al Israel Airlines steht nach einer Entscheidung der Israelischen Wettbewerbsbehörde (ICA) vor einer Geldbuße in einer noch nie dagewesenen Höhe. Bis zu 121 Millionen Schekel (rund 33 Millionen Euro) soll El Al zahlen müssen. Der Grund: Angeblich überhöhte und unfaire Flugpreise während des Kriegs mit der Hamas.
Die Entscheidung wurde am 8. Februar 2026 bekanntgegeben und markiert einen seltenen Eingriff der Wettbewerbshüter in das Verhalten eines wichtigen nationalen Unternehmens.
Die Behörde wirft El Al vor, in den ersten Monaten des Konflikts zwischen dem 7. Oktober 2023 und Mai 2024 seine dominierende Stellung auf dem israelischen Luftverkehrsmarkt ausgenutzt zu haben, um Ticketpreise deutlich über das übliche Maß hinaus anzuheben.
Freier Zugang zu Flugverbindungen ein Grundrecht
Während dieser Phase hatten die meisten internationalen Fluggesellschaften ihre Verbindungen nach Israel eingestellt. El Al wurde dadurch faktisch zu einem Monopolisten auf mindestens 38 von 53 Flugrouten, darunter solche wichtigen Ziele wie New York, London, Paris und Bangkok.
Die ICA stellte in ihrer Untersuchung fest, dass die Preise für Flüge im Durchschnitt um etwa 16 Prozent gestiegen waren. Auf einigen Routen lag die Verteuerung sogar bei 31 Prozent. Auffällig dabei, dass selbst auf Flügen, die nicht ausgebucht waren, die Preise im Schnitt rund 25 Prozent angehoben wurden. Die Behörde wertet das als Indiz dafür, dass die Erhöhungen nicht nur auf höhere Nachfrage oder Kapazitätsengpässe zurückzuführen seien.
Für die ICA stellt dies nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein gesellschaftspolitisches Problem dar: Der freie Zugang zu Flugverbindungen – insbesondere in und aus einem Land, das sich im Kriegszustand befindet – sei ein grundlegendes Recht, so die Begründung in der Mitteilung der ICA. Unter diesen Umständen hätten viele Reisende keine realistische Alternative zu El Al gehabt und seien gezwungen gewesen, die exorbitant hohen Preise zu akzeptieren.
El Al hat die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. In einer Stellungnahme erklärte die Airline, dass ein durchschnittlicher Preisanstieg von 16 Prozent nicht automatisch als überhöhte Steigerung gilt. Das Unternehmen betonte, dass es keine Präzedenzfälle gebe, in denen ein derartiger Anstieg allein als »unfaire Preisgestaltung« gewertet worden sei, und kündigte an, vor dem zuständigen Gericht oder der Anhörung umfassend argumentieren zu wollen.
Wettbewerbsbehörde: »Selbst auf Flügen, die nicht ausgebucht waren, wurden die Preise im Schnitt rund 25 Prozent angehoben.«
Das Verfahren ist bislang nicht abgeschlossen: Bevor die Geldbuße rechtskräftig festgelegt wird, muss El Al in einer förmlichen Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Sollte die Entscheidung der ICA jedoch Bestand haben, wäre es einer der höchsten Strafen, die je im Rahmen des israelischen Wettbewerbsrechts gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurden.
Die Entscheidung der ICA könnte für El Al weitreichendere Konsequenzen haben als die Zahlung der Strafe. Parallel zur Wettbewerbsermittlung läuft bereits eine Sammelklage gegen das Unternehmen, die Schadenersatz für betroffene Fluggäste fordert. Sollte die Behörde offiziell feststellen, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, würde dies den Klägern erheblichen Rückenwind geben, da eine solche Feststellung im Rahmen einer Sammelklage als belastendes Indiz gelten könnte.
Fall wirft Fragen zur Verantwortung in Krisen auf
Zudem wirft der Fall grundlegende Fragen zur Verantwortung großer Anbieter in Krisenzeiten auf. Kritiker argumentieren, dass El Al seine Position ausgenutzt habe, während viele Israelis und internationale Passagiere keine andere Wahl gehabt hätten, als die hohen Preise zu akzeptieren, um aus dem Land zu kommen oder dorthin zu gelangen.
Die Kritik an El Al wird durch die jüngsten Finanzzahlen des Unternehmens zusätzlich verstärkt: Für das Jahr 2024 meldete El Al einen Rekordumsatz von knapp drei Milliarden Euro und einen Nettogewinn von rund 460 Millionen Euro, ein massiver Anstieg gegenüber dem Vorjahr, zu dem auch die Einnahmen der temporären Marktdominanz beitrugen.