Medizin

Ein Kind, zwei Mütter

Bei einem IVF-Eingriff in einer Kinderwunsch-Klinik in Rischon LeZion kam es zu einem schwerwiegenden Fehler. Foto: Getty Images

Es ist ein herzzerreißendes Drama, in dem es keine gerechte Entscheidung geben konnte. Darin geht es um das Leben von zwei Paaren und das der kleinen Sophia. Beide Paare sind überzeugt, die rechtmäßigen Eltern des Mädchens zu sein. Die eine Frau hat es geboren, die andere ist seine genetische Mutter. Der Grund für die Tragödie: die Verwechslung eines Embryos in der Fruchtbarkeitsklinik der israelischen Stadt Rischon LeZion.

Normalerweise haben unpersönliche Gerichtssäle in der Welt der Kinderwunschbehandlung nichts zu suchen. Deren Orte sind Untersuchungsräume mit pastellfarbenen Wänden, sanfter Musik und warmen Worten. Doch in diesem Skandal, der Paare wie Mediziner seit mehr als zweieinhalb Jahren in Atem hält, entschied nun ein rationaler Richter, wer ein Kind haben darf und wer nicht.

Das Familiengericht von Rischon LeZion hat angeordnet, dass das Mädchen, das mittlerweile über zwei Jahre alt ist, von seinen genetischen Eltern und nicht von der leiblichen Mutter und deren Partner aufgezogen werden soll. Die leibliche Mutter hatte das Kind 2022 geboren, nachdem sie sich im Assuta Medical Center einer In-vitro-Fertilitätsbehandlung unterzogen hatte. Zusammen mit ihrem Partner zog sie es auf. Die Frau war im letzten Schwangerschaftstrimester gewesen, als sich herausstellte, dass ihr ein Embryo eingepflanzt worden war, der keine genetische Beziehung zu ihr oder ihrem Partner hatte.

Den Status quo erhalten

Als das Drama öffentlich wurde, klagten noch im selben Jahr sechs Paare, Tests durchführen zu dürfen, um feststellen zu lassen, ob sie die genetischen Eltern des Kindes sind. Die leibliche Mutter erhob Einspruch und forderte, dass der Status quo erhalten bleibe. Der Oberste Gerichtshof folgte ihrer Haltung. Kurz darauf jedoch veröffentlichte der Untersuchungsausschuss des Gesundheits­ministeriums einen Bericht, wonach nur eines der sechs Paare mit großer Wahrscheinlichkeit die genetischen Eltern des Babys seien. Und dieses Paar zog vor Gericht, um Sophia zu sich zu holen.

»Angesichts der Tatsache, dass es beim IVF-Prozess zu einem schwerwiegenden Fehler kam und dieser in Zusammenarbeit und auf geplante, überwachte Weise mit minimalem Schaden behoben werden kann, kann ich die Haltung, dass Geschehenes geschehen ist, nicht akzeptieren«, schrieb Richter Oved Elias in seiner Urteilsbegründung. Er fügte hinzu, dass er der Meinung des Psychologen zustimme, der erklärte, »dass das Heilmittel, das für die Härte der Trennung von den leiblichen Eltern gefunden werden kann, leicht verfügbar und zugänglich ist. Anders als das Heilmittel, das in der Zukunft für den Schaden des Mädchens erforderlich sein wird, der durch das Leben mit Menschen entsteht, die nicht seine genetischen Eltern sind«.

Die Übertragung des Sorgerechts solle »nach einem organisierten Plan« erfolgen. Elias erläuterte zu seinem Urteil, dass es auf der »Ansicht basiert, dass die genetischen Eltern die natürlichen Eltern sind und es für ein Kind am besten ist, von diesen aufgezogen zu werden«.

»Sie ist die Frucht meines Leibes. Ich bin keine Gebärmutter zur Miete.«

Sophias leibliche Mutter

Der Richter wies darauf hin, dass es der erste Fall dieser Art in Israel sei und dass »die wichtigste – ja, die einzige – Überlegung«, die ihn geleitet habe, das Wohl des Kindes sei. Der Richter betonte auch, dass Sophia in jedem Falle beide Paare kennen und eine Beziehung zu ihnen haben solle. Allerdings traf Elias seine Entscheidung im Widerspruch zu einer eidesstattlichen Erklärung, die Sozialarbeiter des Sozialministeriums vorlegten, darunter der Leiter des israelischen Kinderschutzdienstes.

Sie forderten, dass das Mädchen bei der Frau bleiben solle, die es zur Welt gebracht habe, und deren Partner. Sie wiesen jedoch die Behauptung der leiblichen Eltern zurück, dass die Übergabe an die genetischen Eltern das Kleinkind, das an einer Herzkrankheit und Entwicklungsverzögerungen leidet, aufgrund seiner einzigartigen Bedürfnisse gefährden würde.

Das Paar kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Frau, die Sophia geboren und bisher aufgezogen hat, sagte dem öffentlich-rechtlichen Sender Kan, dass sie und ihr Partner beabsichtigten, vor dem Obersten Gerichtshof dafür zu kämpfen, das Kind zu behalten. »Als Mutter verstehe ich nicht, wie sie mir meine Tochter wegnehmen können, nachdem ich sie unter Blut, Schweiß und Tränen zur Welt gebracht habe? Sie ist die Frucht meines Leibes, und ich habe sie seit mehr als zwei Jahren großgezogen. Ich bin keine Gebärmutter zur Miete. Bei all meiner Trauer mit der Frau, die die Eizelle gespendet hat, hat sie das Kind nicht gemacht. Mir wurde der Embryo eingepflanzt, ich habe ihn ausgetragen und geboren, und ich werde nicht zulassen, dass meine Tochter mir entrissen wird. Das ist unmenschlich.«

Sophias genetische Eltern dagegen feierten das Urteil. »Sie kommt nach Hause, um bei der Familie zu leben, in die sie hineingeboren werden sollte«, sagten sie dem Sender Kan.

Verstöße gegen das Klinikprotokoll

Eine Untersuchung des Falles durch das Gesundheitsministerium, die im März 2023 veröffentlicht wurde, wies auf erhebliche Verstöße gegen das Klinikprotokoll aufgrund der hohen Arbeitsbelastung in dem Fruchtbarkeitszentrum hin, die zur Verwechslung der Embryonen geführt hätten. Diese geschah höchstwahrscheinlich, als sich die Frau, die den Embryo erhielt, und die genetische Mutter gleichzeitig im Wartebereich der Klinik befanden. Die Frauen seien offensichtlich in falscher Reihenfolge zum »Embryotransfer« gegangen, was zu dem Fehler führte. Bei diesem Prozess habe keine andere Frau ein Baby geboren, so die nüchterne Ausführung.

Als Folge dieses Verwechslungsdramas hatte das Gesundheitsministerium bereits im Oktober 2022 gefordert, dass die Fruchtbarkeitsabteilung der Assuta-Klinik in Rischon LeZion die Anzahl ihrer durchgeführten Eingriffe um 50 Prozent reduzieren müsse – von 10.000 Befruchtungsbehandlungen pro Jahr auf 5000. Derweil kamen auch in der Kinderwunsch-Abteilung des Assuta Medical Center in Tel Aviv Unregelmäßigkeiten ans Licht, in deren Folge das Gesundheitsministerium der Klinik untersagte, neue Patienten aufzunehmen. Damit solch eine Tragödie wie die von Sophia und ihren vier Elternteilen nicht noch einmal geschieht.

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