Rechtsstreit

Das Urteil

Eifriger Briefschreiber: Franz Kafka (1883–1924) Foto: akg-images

Rechtsstreit

Das Urteil

Der Nachlass von Franz Kafka wird der Nationalbibliothek in Jerusalem zugesprochen

von Sabine Brandes  15.10.2012 11:52 Uhr

Es ist entschieden: Im jahrelangen Rechtsstreit um die Manuskripte von Franz Kafka hat eine Richterin in Israel jetzt ihr Urteil gesprochen. Die Sammlungen des Prager Schriftstellers sowie die seines Freundes und Herausgebers Max Brod müssen der Nationalbibliothek von Jerusalem übergeben werden. Richterin Talia Pardo Kupelman schrieb in ihrer Erklärung, sie habe die geschichtliche Bedeutung des Falles in Betracht gezogen: »Er öffnete ein Fenster in die Leben, Begierden und Frustrationen zweier der größten Denker des 20. Jahrhunderts.«

Erbe Die Schwestern Eva Hoffe und Ruth Wiesler hatten die Manuskipt-Sammlung von ihrer Mutter Esther Hoffe erhalten, die als Brods Sekretärin in Tel Aviv gearbeitet hatte. Hoffe hatte nach dem Tod Max Brods im Jahr 1968 einen Teil des Nachlasses verkauft, darunter das Manuskript des Romans Der Prozess. Als Hoffe vor zwei Jahren starb, vermachte sie den Nachlass ihren beiden Töchtern. Diese argumentierten, dass die Dokumente daher ihr rechtmäßiges Eigentum seien. Das Gericht entschied dagegen. Max Brod habe die etwa 40.000 Seiten umfassenden Briefe und Tagebücher testamentarisch der Nationalbibliothek vermacht, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Deutsche Literaturarchiv in Marbach hatte in der Vergangenheit ebenfalls Interesse an dem Kafka-Nachlass bekundet, war aber an dem Prozess nicht beteiligt.

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