Jerusalem

Chametz-Urteil amtlich

Chametz: »… dass man sieben Tage keinen Sauerteig finde in euren Häusern« (2. Buch Mose 12,19) Foto: Thinkstock

Das Urteil ist amtlich. Am Wochenbeginn entschied der Oberste Gerichtshof in Israel endgültig, dass es Besuchern erlaubt ist, während der Pessachwoche Gesäuertes mit in die israelischen Krankenhäuser zu bringen. Es werde keine Diskussion mehr dazu geben, alles sei gesagt.  

Während liberale Aktivisten die Entscheidung des Gerichts feiern, beschwört es bei Vertretern von ultraorthodoxen Gruppen und Parteien heftige Kritik herauf. Letztere versicherten, dass sie versuchen werden, noch vor den Parlamentswahlen im März ein Umgehungsgesetz einzubringen.

oberrabbinat Das eigentliche Urteil war bereits im April vergangenen Jahres gesprochen worden. Doch das Oberrabbinat wollte jetzt eine Petition durchsetzen, die die Krankenhäuser dennoch hätte verpflichten sollen, Gesäuertes während dieser Periode generell zu verbieten, »um fromme Menschen zu respektieren«. Religiösen Juden ist es verboten, während des Pessachfestes gesäuerte Speisen wie Brot, Kuchen oder Nudeln, das sogenannte Chametz, zu verzehren.

»Es kann nicht sein, dass in einem jüdischen Staat Krankenhäuser Chametz auf ihrem Gelände zulassen müssen.«

Schas-Vorsitzender Arie Deri

»Es kann nicht sein, dass in einem jüdischen Staat Krankenhäuser Chametz auf ihrem Gelände zulassen müssen«, so der Vorsitzende der ultraorthodoxen sefardischen Schas-Partei, Arie Deri.

Der Abgeordnete der aschkenasischen Partei Vereinigtes Tora-Judentum, Yaakov Asher, meint, dass die Richter nicht zuhören wollten. »Im Namen von Liberalismus zwingen sie der traditionellen Mehrheit im Land ihren Willen auf.«

Säkulare Gruppen jedoch hatte gefordert, das Verbot auszuhebeln, weil es die Persönlichkeitsrechte von nicht-religiösen Menschen beschneide.

KASCHRUT-ZERTIFIKAT Während sich Kliniken in Israel zusehends weigerten, bestimmte Speisen zu verbannen, riskierten sie vor dem Urteil, das vom Oberrabbinat ausgestellte Kaschrut-Zertifikat zu verlieren. Dennoch hielten sich bereits in 2019 13 Krankenhäuser im ganzen Land nicht mehr an die Direktive der Ultraorthodoxen.

Entsprechend des Urteils vom April ist es Sicherheitspersonal nicht erlaubt, die Taschen von Besuchern zu durchsuchen und Lebensmittel auszusortieren.

»Die Möglichkeit, Lebensmittel in ein Krankenhaus mitzubringen, die nicht koscher für Pessach sind, ist ein fundamentales Recht der individuellen Autonomie und der religiösen Freiheit der Menschen in einem demokratischen Staat«, fassten die Richter zusammen. »Krankenhäuser dürfen diese Rechte nicht verletzen.«

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