Jerusalem

Aktivisten ziehen vor Obersten Gerichtshof

Proteste vor der Residenz des Premiers in Jerusalem. Foto: Flash90

Nach dem Verbot von Demonstrationen durch die israelische Regierung während des Lockdowns haben Aktivisten jetzt vor den Obersten Gerichtshof eine Petition eingereicht, um dagegen vorzugehen.

Die neue Gesetzgebung ermöglicht es der Regierung, während der Corona-Pandemie die Bewegungsfreiheit der Demonstranten so weit einzuschränken, dass sie lediglich in einem Umkreis von einem Kilometer von ihrem Zuhause und in Gruppen bis zu 20 Personen protestieren dürfen.

NOTFALL Die Endversion entsprechend des »Coronavirus-Notfalls«, wie die Regierung es tituliert, ermöglicht es, »Proteste, Gebete und religiöse Zeremonien für eine Woche einzuschränken, mit einer möglichen Verlängerung von weiteren zwei Wochen, so der Notfall noch existiert«.

Zuvor hatte es tagelange Debatten im Parlament gegeben. Oppositionspolitiker und Minister der Koalitionspartei Blau-Weiß werfen Premier Benjamin Netanjahu vor, die Proteste, die sich gegen ihn richten, aus politischen Gründen unterbinden zu wollen. Eli Avidar von Israel Beiteinu nannte das Gesetz »eine Attacke auf Israels Bürger. Niemand kann uns mehr ›einzige Demokratie im Nahen Osten‹ nennen. Wir sind eine Diktatur geworden«.

»Gesundheitsbedenken können nicht die Grundlage sein, ein fundamentales Recht in einer Demokratie einzuschränken.«

Bürgerrechtsbewegung für eine Qualitätsregierung

RÜCKTRITT Seit Monaten protestieren teils mehrere zehntausend Israelis regelmäßig jeden Samstagabend vor der Residenz des Ministerpräsidenten in der Balfour-Straße in Jerusalem und in anderen Teilen des Landes und fordern seinen Rücktritt wegen Korruption. Zunehmend sprechen sich viele Demonstranten auch gegen die Politik während der Pandemie aus. Netanjahu ist in drei Fällen wegen Korruption angeklagt. Der Prozess soll in einigen Monaten fortgeführt werden.

Die »Bürgerrechtsbewegung für eine Qualitätsregierung« hat die Petition eingereicht und hofft, dass das Oberste Gericht das Gesetz kippen wird. »Gesundheitsbedenken können nicht die Grundlage sein, ein fundamentales Recht in einer Demokratie einzuschränken«, argumentiert die Gruppe.

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