Einspruch!

Zur Wiederholung eingeladen

Leonid Goldberg Foto: Marco Limberg

In der Berufung wurde ein neues Urteil gesprochen: Zwei der drei Männer, die im Sommer 2014 einen Brandanschlag auf unsere Synagoge verübt hatten, erhielten am Montag eine Bewährungsstrafe von 24 beziehungsweise 23 Monaten.

Ja, das ist länger als die zunächst verhängte Strafe, aber wirklich mehr ist das nicht: Es ist nichts, woraus die Täter den Schluss ziehen könnten, dass Anschläge auf jüdische Gotteshäuser verfolgt und hart bestraft werden. Die traurige Wahrheit nach dem jüngsten Wuppertaler Urteil lautet: Es ist die Einladung zur Wiederholung.

Entschuldigung Die Anwälte brachten einen der Täter dazu, ein bemerkenswert glatt formuliertes Entschuldigungsschreiben an unsere Gemeinde zu senden. Er übernahm auch die Kosten, um den Sachschaden zu bezahlen. Außerdem listeten die Anwälte noch zur Strafmilderung auf: Die Täter sind Palästinenser, ihr ganzes Leben sei vom Konflikt mit Israelis geprägt; pünktlich zum Prozess legten sie für den einen dessen Arbeitsvertrag vor, für den anderen die Aussicht auf baldige Anstellung; außerdem seien ihre Mandanten zur Tatzeit betrunken gewesen.

Reuige Sünder, schwierige Kindheit, geregelte Verhältnisse, einmaliger Ausrutscher – so wurden uns die Täter präsentiert. Antisemitismus als Tatmotiv schloss das Berufungsgericht, anders als sein Vorgänger, zwar nicht aus, aber sehr wohl hieß es, dass der Nahostkonflikt nicht nach Deutschland importiert werden sollte. Hält der Richter unser Gebetshaus für eine Kaserne der israelischen Armee? Sind Brandanschläge auf Synagogen etwas anderes als antisemitisch?

Nein, das bisschen mehr an Strafe kann uns nicht beruhigen. Das so dringend nötige Signal, dass Judenhass in diesem Land wirklich geächtet ist und sofort hart geahndet wird, blieb aus. Wir fordern nun von der Politik die deutliche Erhöhung der Sicherheitsanstrengungen. Denn ohne Synagoge ist jüdisches Leben, ist unser Leben nicht länger möglich.

Der Autor ist Vorsitzender der Jüdischen Kultusgemeinde Wuppertal.

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