Speyer

Unabhängigkeit kostet

Nur eine von zwei Gemeinden kommt in den Genuss der neuen Synagoge von Speyer. Foto: Klaus Venus

Die Jüdische Gemeinde Speyer bekommt kein Geld vom Land. Der Verein mit 90 Mitgliedern scheiterte beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit seinem Eilantrag, im Rahmen des Staatsvertrags finanziell unterstützt zu werden. Jetzt setzt Gemeindevorsitzende Juliana Korovai ihre Hoffnungen auf einen Brief, den sie vor zwei Wochen an Kultusministerin Doris Ahnen geschrieben hat. »Die Chancen, bei ihr Gehör zu finden, sind nicht schlecht«, sagt Adalbert Schlitt. Der Rechtsanwalt bemüht sich schon seit Jahren, der Gemeinde, die nicht dem Landesverband der jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz angehört, Recht zu verschaffen.

Russischsprachige Zuwanderer hatten 1996 die Gemeinde in Speyer gegründet. Der bestehenden Gemeinde Rheinpfalz in Neustadt wollten sich die Zuwanderer nicht anschließen, da sie sich schon früh von den dortigen Vorstandsvertretern diskriminiert fühlten. »Wir wurden als Störfaktoren angesehen, man nannte uns Trittbrettfahrer«, empört sich die studierte Bibliothekarin Korovai. Positiv hingegen erinnert sie sich an die Fürsprache durch den damaligen Zentralratsvorsitzenden Ignatz Bubis.

Bedingungen Das liegt 15 Jahre zurück, doch für die zugewanderten Juden hat sich nichts geändert. Sie verzichten auch heute noch auf die Betreuung durch die Rheinpfalz. Zu tief sitzen die Verletzungen aus jenen Anfangsjahren. Für Peter Waldmann, Vorsitzender des Landesverbandes ist das ein Dilemma. Er habe der »Korovai-Gemeinde« das Angebot gemacht, dem Landesverband beizutreten. Wenn sie das nicht wollten, dann brauche er Mitgliederlisten, um sie anzuerkennen.

»Alles Notwendige, um uns an staatlichen Geldern teilhaben zu lassen, liegt dem Ministerium vor«, sagt Korovai. Sie beruft sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2009, das entschieden hatte, dass die Vergabe aus Mitteln der Staatsverträge nicht mehr ausschließlich den jüdischen Landesverbänden obliegt. »Ein Silberstreif«, freute sich damals Korovai, nun könne man direkt mit dem Kultusministerium verhandeln. Doch das verwies wieder an den Landesverband.

zersplitterung Der aber ist kritisch gegenüber »Neugründungen«. Wie wohl die Gemeinde schon seit 15 Jahren existiert, würde Peter Waldmann lieber die jüdischen Kräfte in Speyer bündeln als sie »zersplittert« zu sehen. »Das können wir uns nicht leisten«, sagt der Literaturwissenschaftler. Bei den anstehenden Verhandlungen über eine Höherdotierung des Staatsvertrages wolle er auch die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft ändern lassen. Alle Gemeinden sollten Körperschaftsstatus besitzen. Der Landesverband könne kein Vertreter von »wahllosen Gemeindeneugründungen« sein, betont Waldmann. Den Staatsvertrag sieht er als Wiedergutmachung für die durch die Nazis vernichteten jüdischen Gemeinden. Daraus legitimieren sich für ihn auch die finanziellen Zuwendungen an die fünf rhein-pfälzischen Gemeinden in Mainz, Rheinpfalz (mit Kaiserslautern, Speyer und Ludwigshafen), Koblenz und Trier.

Die Korovai-Gemeinde finanziell zu unterstützen, wäre regelrecht unfair gegenüber den Gemeinden, die zugunsten der ärmeren in einer Art Lastenausgleichsverfahren auf Geld aus dem Staatsvertrag verzichten, weil sie vergleichsweise vermögend sind. Der Landesvorsitzende, der sich selbst weder als orthodox noch liberal bezeichnet, hält dennoch der konservativen Gemeinde Speyer die Tür offen. »Aber sie wollen sich ja gar nicht von uns repräsentieren lassen.«

Optionen Damit scheint Waldmann nicht unrecht zu haben. Dazu müsste die Korovai-Gemeinde der Neustädter beitreten. Deren Vertretung sie aufgrund der alten Erfahrungen tief misstraut. »Dort würde die Gemeinde Speyer untergehen. Wir würden nie im Vorstand vertreten sein«, sagt die gebürtige Estin. So hofft sie, dass ihr Brief an die Kultusministerin Früchte trägt. Und auch Adalbert Schlitt ist zuversichtlich. »Die Verwaltungsverfahren haben wir wegen eines Formfehlers verloren. In der Hauptsache wird ja weiterverhandelt. Dann geht das Verfahren wieder zurück an das Verwaltungsgericht in Mainz. Es sind noch alle Optionen offen.«

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