Satzung

Glaube und Geschäftsordnung

Wie jüdisch muss ein Mitglied leben, um die Gemeinde vertreten zu können?

von Christine Schmitt  11.02.2010 00:00 Uhr

Wer in der Repräsentantenversammlung oder deren Ausschüssen mitarbeiten will, muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Foto: Stephan Pramme

Wie jüdisch muss ein Mitglied leben, um die Gemeinde vertreten zu können?

von Christine Schmitt  11.02.2010 00:00 Uhr

ls Jochen Palenker seine Frau heiratete, musste er als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Berlin zurücktreten. Dabei war er gerade erst kurz zuvor in die Repräsentantenversammlung (RV) und als Finanzdezernent gewählt worden. Der Grund für seinen Rücktritt: Seine Frau ist keine Jüdin.

In der Geschäftsordnung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ist festgehalten, dass in so einem Fall dieses Amt aufgegeben werden muss. »Obwohl sich meine ehrenamtliche Arbeit für die Gemeinde ja nicht geändert hat«, meint Palenker. Als Finanzdezernent darf er weiterhin amtieren, nur die Gemeinde nicht nach außen vertreten.

Ebenso steht in der Satzung geschrieben, dass Mitglieder der RV keine minderjährigen nichtjüdischen Kinder haben und dass sie nicht mit Angestellten der Gemeinde verheiratet sein dürfen. Bei der vergangenen Wahl vor mehr als zwei Jahren kritisierte Wahlleiter Andreas Schmidt von Puskás diese Satzung, vor allem den Passus der nichtjüdischen Kinder. Dieser Teil der Geschäftsordnung sei veraltet, sagte er. Damals wurde sogar die Wahl angefochten, da ein Kandidat ein nichtjüdisches Kind hatte, dass entgegen der väterlichen und rabbinischen Ankündigung bis zur Wahl doch nicht konvertierte. Da dieser Kandidat nicht in die RV gewählt worden war, musste die Wahl nicht wiederholt werden, hieß damals die Begründung.

Familie Wie jüdisch muss man selber und seine Familie sein, um die Gemeinde in Gremien und Ausschüssen aktiv mitgestalten zu können? »Die jüdische Familie ist nun einmal der Kernbereich im Judentum«, sagt Benno Bleiberg, Mitglied des Präsidiums und ehemaliger Kultusdezernent. Wer Feiertage wie Purim, Pessach oder Jom Kippur aufgrund einer nichtjüdischen Frau eben nicht in der Familie feiert, der habe eine abstraktere Einstellung zur Religion, so die bisherige Argumentation. Für eine Religionsgemeinschaft seien diese Argumente schon nachvollziehbar. Andererseits habe der Partner auch das Recht auf Selbstbestimmung, so Bleiberg.

Änderung Nun sollte die Geschäftsordnung geändert werden, wenigstens den Kandidaten der Ausschüsse sollte es möglich sein, nichtjüdische Kinder zu haben und mit Gemeindeangestellten verheiratet zu sein – doch der Antrag scheiterte in der RV, obwohl diese Änderung von dem Haupt-, Rechts- und Personalausschuss empfohlen wurde, da es »eine Anpassung an die heutige Zeit« sein sollte. »Ein Ausschuss spricht nur eine Empfehlung aus, er hat ja keine Entscheidungsbefugnis«, sagt Bleiberg. Die Situation von heute sei nicht mehr vergleichbar mit der früheren, aus der dieser Paragraf stamme. Zu Heinz Galinskis Zeiten, Anfang der 90er-Jahre, hätte es noch Listenwahl gegeben. Unter seinem Nachfolger Jerzey Kanal sei bereits die Personenwahl eingeführt worden. Aufgrund der großen Zuwandererwelle hätte man sich damals gezwungen gefühlt, solche Regeln einzuführen, um »manche Leute auszuschließen«, so Palenker. In dieser Zeit seien viele Zuwanderer gekommen, deren Religionszugehörigkeit nicht wirklich nachprüfbar gewesen sei und die »vom Judentum nicht so beseelt« gewesen seien, wie Bleiberg es ausdrückt.

»Eine Einheitsgemeinde vereint unterschiedliche Lebensentwürfe«, sagt Jochen Palenker. Es sei seiner Meinung nach unjüdisch, anderen vorzuschreiben, wie man zu leben habe. Wenn seine nichtjüdische Frau ein Kind bekäme, könne er sie ja nicht zwingen, es im jüdischen Sinne zu erziehen. Also müsste er dann die RV verlassen. Ihm sei ein Fall bekannt, in dem sich ein früherer Repräsentant von seiner Frau, die bei der Gemeinde angestellt ist, offiziell hat scheiden lassen. So könne es doch auch nicht gehen. »Das ist doch keine jüdische Ethik«, meint er.

Halacha »Es ist eine schwierige poltische Frage, wie jüdisch man sein muss, um die Gemeinde mitzugestalten«, sagt auch Kultusdezernent Grigorij Kristal. Die halachischen Gesetze seien nicht von den Repräsentanten gemacht worden. Die Regeln seien nun einmal, dass im Judentum die Religion über die Mutter weitergegeben werde. Wichtig sei aber auch, dass man jüdisch erzogen sei. Er habe oft beobachtet, dass viele minderjährige Kinder noch nicht einmal wüssten, dass sie im halachischen Sinn keine Juden seien, so religiös seien sie mitunter aufgewachsen.

»Außerdem können wir auf keinen klugen Kopf verzichten«, sagen Palenker und Bleiberg unisono. Auch die Ausschüsse seien auf gute Leute angewiesen, die die Themen vorbereiten, die dann in die RV zur Entscheidung kommen. Derzeit säßen zwei Personen in den Ausschüssen, von denen eine nichtjüdische Kinder habe und die andere mit einem Gemeindeangestellten verheiratet sei. »Wir können bei den Ausschusswahlen ja nicht gleich den Familienstand überprüfen«, sagt Benno Bleiberg. Er geht davon aus, dass sie Bestandsschutz haben und bis zum Ende der Legislaturperiode in knapp zwei Jahren dabeibleiben können. Allerdings soll das noch überprüft werden. Auf jeden Fall soll die Wahlordnung noch in diesem Jahr »durchforstet« werden, damit in Zukunft mehrere Optionen offenbleiben, sagt Bleiberg.

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