Urteil

Anerkennung verweigert

2011 eröffnet: In der neuen Synagoge können alle Speyerer Juden beten. Foto: ddp

Die Jüdische Gemeinde Speyer hat in ihrem Kampf um finanzielle Unterstützung eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Mainz wies am 10. Januar ihre Klage auf Beteiligung an den Fördermitteln des Landes ab. Entscheidend für eine öffentliche Förderung sei, dass die jüdische Gemeinde »Aufnahme und Anerkennung innerhalb des Judentums« gefunden habe. Der Nachweis hierfür habe in dem Verfahren nicht erbracht werden können, entschied das Gericht.

Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion – unter ihnen die jetzige Gemeindevorsitzende Juliana Korovai – hatten den Verein Jüdische Gemeinde Speyer 1997 gegründet. Er hat nach eigenen Angaben 80 bis 90 Mitglieder und gehört nicht dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz an. Aufnahmeanträge habe man ablehnen müssen, da »jegliche Überprüfung jüdischen Lebens unmöglich war«, sagt Peter Waldmann, Geschäftsführer des Landesverbandes, der Jüdischen Allgemeinen.

Zersplitterung Er sieht in der Anerkennung solcher Kleinstgemeinden die Gefahr der Zersplitterung. »Jenseits einer juristischen Lösung müssen wir auch darauf achten, wie wir jüdisches Leben fördern können«, sagt Waldmann. Dies könne man nicht bei Gemeinden mit etwa 60 Mitgliedern. Hier investiertes Geld sei möglicherweise vollkommen nutzlos. »Ich habe habe Frau Korovai angeboten, der Gemeinde der Rheinpfalz beizutreten und die Synagoge in Speyer mitzubenutzen«, erklärt der Geschäftsführer weiter. Nach offizieller Lesart ist die Kultusgemeinde der Rheinpfalz für alle Speyerer Juden zuständig.

Mit ihrer Klage gegen das Land hatte die »Korovai-Gemeinde« rückwirkend ab 1999 eine Summe von knapp 500.000 Euro oder zumindest eine Förderung in der Zukunft gefordert. Der in dem Verfahren beigeladene Jüdische Landesverband spricht dem Speyerer Verein den Charakter einer religiösen Gemeinde ab und bezweifelt auch dessen Angaben zu den Mitgliederzahlen.

»Wir haben in der Vergangenheit darum gebeten, mit Mitgliedern sprechen zu dürfen, haben nach einem Gottesdienstplan und nach der Anzahl der Torarollen gefragt und erhielten keine Antwort«, sagt Waldmann. Auch sei ungewiss, ob jüdische Feiertage begangen würden. Dies seien die einfachsten Kriterien, nach denen jüdisches Gemeindeleben bestimmt werden könnte.

In einem 2012 erneuerten Staatsvertrag hat sich das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, die im Jüdischen Landesverband organisierten Gemeinden mit jährlich 550.000 Euro zu fördern. Seither erhalten prinzipiell auch andere jüdische Gemeinden außerhalb des Verbands ein Anrecht auf Fördermittel, die Vergabe wird aber an eine Reihe von Kriterien geknüpft. epd/ja

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