Entschädigungsgesetz

Warten auf Warschau

von Jan Opielka

Das polnische Ministerium des Staatsschatzes hat einen Gesetzentwurf über die finanzielle »Genugtuung« von Enteignungsopfern der Jahre 1944 bis 1962 vorgelegt. Im Raum stehen 20 Milliarden Zloty (rund 5,8 Milliarden Euro). Das Geld soll über einen Fonds an die Geschädigten und ihre Erben ausgezahlt werden, gestreckt über einem Zeitraum von 15 Jahren. Anspruchsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Enteignung polnische Staatsbürger waren. Das Gesetz umfasst aber aus- drücklich auch Immobilien, die bereits nach der Okkupation Polens 1939 von den deutschen Nazis konfisziert wurden und die später das kommunistische Polen übernahm – dies trifft häufig bei polnischen Juden zu.
Warschau, wo vor dem Krieg ein Drittel der Bewohner Juden waren, wird in dem Gesetz ausgeschlossen. Die Hauptstadt werde später ein eigenes entsprechendes Gesetz vorlegen, dies sei wegen der besonderen Problematik von Enteignungen in Warschau nicht anders möglich, heißt es in der Begründung der Gesetzesvorlage.
Der aktuelle Entwurf wird diesen Monat dem polnischen Kabinett vorgelegt. Im November soll die Vorlage im Parlament eingebracht werden, Anfang kommenden Jahres könnte das Gesetz in Kraft treten. Doch ob die Vorlage durchgehen wird, ist fraglich. Die oppositionelle Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) von Ex-Premier Jaroslaw Kaczynski wollte zwar noch keine Stellungnahme abgeben, doch ist vor allem von dieser national-konservativen Seite Widerstand zu erwarten. Bereits in den ver- gangenen Jahren gab es Anläufe für ähnliche Gesetzesvorhaben, doch alle scheiterten.
Auch die neue Gesetzesvorlage steht in der Kritik. So begrüßt der Vorsitzende des Landesverbandes der jüdischen Konfessionsgemeinden, Piotr Kadlcik, zwar grundsätzlich ein entsprechendes Gesetz, doch sei die veranschlagte Summe »bei Weitem nicht ausreichend«, sagte er der Jüdischen Allgemeinen. Kadlcik hob hervor, dass entgegen der allgemeinen Wahrnehmung lediglich rund 14 Prozent der Anspruchsberechtigten jüdischer Herkunft seien. Ein großes Problem sei nämlich, dass die Mehrheit der einst enteigneten polnischen Juden während der Schoa ermordet wurde und häufig auch keine Nachfahren hinterließ.
Auch andere Stimmen der Kritik sind zu hören. Miroslaw Szypowski, Vorsitzender der Polnischen Union der Immobilienbesitzer (PUWN), verweist darauf, dass 70 Prozent der enteigneten Immobilien immer noch dem Staat gehören. »Daher sollte die Rückgabe auch in natura erfolgen«, sagte er. Vorgesehen allerdings ist grundsätzlich eine Entschädigung in Geldform. Den Wert der von den deutschen Besatzern und polnischen Kommunisten 1939 bis 1962 enteigneten Vermögen und Immobilien schätzt das Schatzministerium auf rund 100 Milliarden Zloty (29 Milliarden Euro). Die veranschlagten 5,8 Milliarden Euro für die Zahlung im Rahmen des geplanten Gesetzes entsprechen damit nur rund 20 Prozent des einstigen Werts – eine »Genugtuung« der Opfer, keine wirkliche Entschädigung.
Polen ist das einzige Land in Mittel- und Osteuropa, das bislang noch keine Entschädigungsregelung gefunden hat. Der Präsident des World Jewish Congress, Ronald S. Lauder, bekräftigte bei einem Treffen mit Regierungschef Donald Tusk die Forderung, Polen müsse endlich ein Entschädigungsgesetz auf den Weg bringen.

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